Beschreibung
Die 7. Auflage des e-Justice-Praxishandbuchs ist eine weitgehende Neubearbeitung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung nach Eintritt der aktiven Nutzungspflicht des ERV für viele Verfahrensprofis. Sie enthält die neuen Normen durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufe - mit dem Rechtsanwaltsgesellschaftspostfach und dem beSt der Steuerberaterinnen und Steuerberater - sowie durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-AusbauG), mit dem der Gesetzgeber im großen Umfang das digitale Prozessrecht nachjustiert hat; neue sichere Übermittlungswege (eBO, OZG-Nutzerkonten), die Flexibilisierung der Dateiformatvorgaben und eine neue Systematik im Zustellungsrecht mit § 173 ZPO als eigener Norm für den elektronischen Rechtsverkehr. Dieses Handbuch aus der Praxis für die Praxis soll die Anwaltschaft, Behörden und Gerichte auf Fallstricke bei Form- und Fristfragen im eJustice- und eGovernment-Prozess hinweisen, praktische Beispiele, Tipps und Checklisten liefern, um die veränderte Kommunikation fehler- und haftungsfrei zu meistern und den Blick schärfen, um die Grundlagen der neuen Techniken zu verstehen - ohne dabei ein Techniker sein zu müssen - das neue Prozessrecht zu beherrschen und die eigene Organisation hierauf anzupassen. Pressestimmen zu Vorauflagen: "In seiner umfassenden Darstellung der rechtlichen und organisatorischen Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist das Werk einzigartig. Alle, die sich mit beiden Themen befassen, werden auf das Handbuch von Müller gerne als Ratgeber zurückgreifen." (NZA 2019, 1123) "(.) Er beschreibt detailliert die Funktionsweisen der verschiedenen Dienste und beantwortet zugleich rechtliche Fragestellungen in deren Zusammenhang. Es handelt sich also um eine Handreichung von einem Praktiker für Praktiker. (.)" (www.edvgt.de, Februar 2019) Aus dem Inhalt: Fristenlauf und elektronische Zustellungen, Formfragen, Transfervermerk, Prüfprotokolle und Prüfvermerk, qualifizierte elektronische Signaturen und VHN, das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB), Anwaltshaftung, das elektronische Verwaltungs und Widerspruchsverfahren Digitalisierung in Kanzlei und Behörden, Organisation von Scanprozessen (TR RESISCAN), Beweiswerterhaltung mit elektronischen Dokumenten, richterliche Unabhängigkeit und eAkte, Changemanagement.
Autorenportrait
Prof. Dr. Henning Müller ist Direktor des Sozialgerichts Darmstadt und war Präsidialrichter der hessischen Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit für IT und Organisation zuständig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen eJustice, elektronischer Rechtsverkehr, SGB V und KSVG. Er ist Mitherausgaber u.a. des beckOGK-SGG, des jurisPK-ERV und der Zeitschrift "Recht Digital". Im Nebenamt ist Herr Dr. Müller Lehrbeauftragter für Gesundheitsrecht und für Mediation an der Philipps-Universität Marburg, sowie Honorarprofessor der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen im Fachbereich Soziale Arbeit. Er ist regelmäßiger Referent, unter anderem bei der Deutschen Richterakademie, der Deutschen Anwaltsakademie, des Deutschen Anwaltsinstituts und mehrerer Justizakademien der Länder und Prüfer in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Prof. Dr. Henning Müller betreibt einen Blog zum Elektronischen Rechtsverkehr unter www.ervjustiz.de.