Beschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Energiewissenschaften, Note: 2,3, Universität zu Köln (Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln), Sprache: Deutsch, Abstract: Welche unmittelbar spürbaren Folgen hat der Ausbau der dezentralen Erzeugung (in der Form von erneuerbaren Energien wie Windkraftanlagen und Solarkraftwerken, aber auch von KWK-Anlagen und anderen konventionellen Kleinkraftwerken) für die an die Verteilnetze angeschlossenen Verbraucher? Welche Folgen hat er für die Betreiber von dezentralen Energieerzeugungsanlagen?Unmittelbar spürbar ist der Ausbau der dezentralen Erzeugung u.a. dann, wenn er sich auf die finanzielle Situation eines Individuums oder eines Unternehmens auswirkt. Dieser Wirkungszusammenhang ergibt sich für die Endverbraucher über die Netznutzungsentgelte in den deutschen Verteilnetzen, für die Betreiber von dezentralen Energieerzeugungsanlagen über das Entgelt für die Stromeinspeisung.Im seit jeher zentralistisch aufgebauten Gesamtsystem der deutschen Stromversorgung müssen die Nutzer der Verteilnetze nur für den Bezug von Strom ein Entgelt an die Verteilnetzbetreiber entrichten. Die Wurzeln des Ermittlungsprinzips dieser Netznutzungsentgelte reichen weit zurück bis in die Zeit vor der Liberalisierung der deutschen Stromwirtschaft. Dementsprechend sind die Netznutzungsentgelte darauf ausgelegt, lediglich Kosten des Strombezugs möglichst effizient und gerecht zu verteilen, da der Stromeinspeisung aus dezentraler Erzeugung seinerzeit keine Bedeutung zugemessen wurde.Durch den Ausbau der dezentralen Erzeugung kommen nun jedoch auch Kosten auf die Netzbetreiber und die Netznutzer zu, die im gegenwärtigen Ermittlungsprinzip der Netznutzungsentgelte nicht angemessen berücksichtigt werden. Wodurch entstehen diese Kosten? Was geschieht mit ihnen im Rahmen der Entgeltermittlung? Wer muss sie am Ende tragen?Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, diese Fragen zu beantworten und aus den erarbeiteten Resultaten mögliche Ansätze für eine effizientere Gestaltung der Netznutzungsentgelte abzuleiten.
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