Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Printmedien, Presse, Note: 2,3, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Der erste Satz des fünften Artikels aus dem Grundgesetz besagt, dass jeder [] das Recht [hat], seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Presse- und Meinungsfreiheit umfasst alle deutschen Medien, so auch die Bildzeitung (BILD). Doch welche Freiheiten nimmt sich insbesondere BILD, ihre Meinung an den Leser zu bringen? Obliegt es nach gängiger journalistischer Praxis nicht im Ermessen des Rezi-pienten zu entscheiden, ob dieser ein Thema aushandelt, dem zu- oder widerspricht? In den 1960er Jahren entstanden die Cultural Studies, ein interdisziplinäres Feld der Sozial- und Kulturwissenschaften, das den Rezipienten als Bedeutungsproduzenten einordnet. Texte werden demnach dadurch definiert, dass sie sozial konstruierte Bedeu-tung tragen, die nicht endgültig fixiert ist, sondern je nach Konsumart des Rezipienten unterschiedlich aufgefasst wird, wobei die Macht der Massenmedien eine wichtige Rolle in dieser Bedeutungsproduktion spielt. Im Einklang mit dieser Annahme entstand im Rahmen der Medienwirkungsforschung die Agenda-Setting-Theorie, die Anfang der 1970er Jahre veröffentlicht wurde und aufzeigt, wie Massenmedien die Bedeu-tungsproduktion von Rezipienten beeinflussen. Anhand der vorliegenden Untersuchung zur Wirkung von Massenmedien aus dem Jahr 1968 fragen wir uns, welche Macht (Massen-) Medien heute, insbesondere BILD, haben, um den öffentlichen Diskurs zu bestimmen. Ziel der vorliegenden Hausarbeit ist es, Merkmale der Agenda-Setting-Theorie vor-zustellen und anhand einer konkreten Ausgabe der Bildzeitung in Abgleich mit weiteren Tageszeitungen der Frage nachzugehen, wie inhaltliche und äußere Merkmale der Titelseite der BILD mediale Thematisierungsmacht widerspiegeln und welchen Stellenwert diese Macht im öffentlichen Diskurs einnehmen kann.