Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Während des gesamten achten Jahrhunderts gab es im fränkischen Reich Bestrebungen zu einer Reform des Kanonikerwesens, also jener Lebensgemein-schaften von Klerikern, die nicht mönchischen Regeln verpflichtet waren. Dennoch bedurfte es einer klaren Abgrenzung der beiden klerikalen Lebensweisen Mönchen und Kanonikern.
Am ausführlichsten haben dies Chrodegang von Metz in seiner Regula canonicorum (755) und die Synodalen in Aachen 816 mit der Institutio canonicorum Aquisgranense getan.
Vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Wirken Chrodegangs für die Kanonikerreform. Diese muss allerdings in den Kontext der fränkischen Kirchen-reform unter den karolingischen Herrschern gestellt werden. Der zeitliche Rahmen der Betrachtungen liegt daher zwischen der Reformsynode von Verneuill 755, in deren Verlauf Chrodegang seine Regel für den Metzer Kathedralklerus niederschrieb und der Aachener Synode von 816, die eine auf das gesamte fränkische Reich abzielende Regelung der kanonischen Lebensweise beabsichtigte.
Die Reform des Kanonikerwesens kann nicht losgelöst von der Entwicklung desselben betrachtet werden, weshalb diesem Aspekt ein eigenes Kapitel gewidmet wird.
Die Chrodegang-Regel stellt den ersten Versuch einer Reglementierung kanonischen Gemeinschafts-lebens dar. Eine Untersuchung des Inhalts mit verschiedenen Themenschwerpunkten sowie die Darstellung der Forschungsdebatte zur Chrodegang-Regel und ihrer Nachwirkung sollen im Mittelpunkt der Arbeit stehen.
Die Reglementierung des Kanonikerwesens ist mit der Aachener Regel von 816 über lange Zeit bindend gewesen. Inwieweit Chrodegangs Regel Eingang in die Aachener Regel gefunden hat, soll in einer abschließenden Betrachtung dargestellt werden.
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