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Die Herrschaftskonzeption Kaiser Friedrichs II. im Prooemium der Konstitutionen von Melfi von 1231

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Erschienen am 15.05.2008, Auflage: 1/2008
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783638048682
Sprache: Deutsch
Umfang: 22 S., 0.43 MB
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Format: PDF
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,5, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Jahren der Abwesenheit Friedrichs, der 1212 seine Heimat Süditalien verlassen hatte, um sich auf deutschem Boden in Aachen (1215) zum König krönen zu lassen, und der sich aufgrund seiner Exkommunikation und des Kreuzzuges in den 1220ern auch nur sporadisch in Süditalien aufhalten konnte, herrschte im Königreich Sizilien faktisch Anarchie. Der lokale Adel hatte sich in Abwesenheit des Herrschers ohne Rücksicht auf Besitz- und Rechtsansprüche u.a. auch des Kronlandes bemächtigt und dieses Vorgehen durch die Berufung auf fragwürdige Gesetze legitimieren lassen. Zudem war das Königreich Sizilien ohnehin als heterogener Schmelztiegel verschiedener Kulturen und somit auch Rechtstraditionen (römisch-langobardisch, normannisch-fränkisch, byzantinisch, arabisch, jüdisch, kanonisch) nur schwer verwaltbar. Es war also vonnöten allgemeines und für alle gleichermaßen gültiges Recht zu setzen, um die Ordnung im Königreich Sizilien wiederherzustellen und seine eigene Herrschaft auf ein festes Fundament zu stellen. Festzuhalten bleibt, dass man im 13. Jahrhundert, in dem die Kanzleien ihre Hochphase hatten, generell zur schriftlichen Fixierung neigte. In dieses Zeitalter fällt vielleicht die Geburtsstunde der Bürokratie. Mit Sicherheit lässt sich jedoch sagen, dass bezüglich der Rechtstradition ein Wandel zu konstatieren ist. Die Rechtsvereinheitlichung hatte nun Priorität vor dem bisher gültigen Personalitätsprinzip (jeder wurde in Rechtsfragen nach den Grundsätzen seines Stammes beurteilt). Dass jeder, der in einem gewissen Territorium lebt, nach den Gesetzen dieses Landes beurteilt wird (Territorialitätsprinzip), ist als Ergebnis dieser Entwicklung zu sehen. Ein solches Gesetzeswerk, das Kernstück seiner Reformen , ist in seiner Bedeutung nur zu verstehen, wenn man sich bewusst ist, dass es die Folge einer veränderten Weltsicht ist. Glücklicherweise lässt sich das neue, besser: das erstmals in dieser Deutlichkeit formulierte, politische Programm Friedrichs, das mit den Konstitutionen einhergeht, aus deren Vorwort, dem Proömium, herauslesen. Demnach ist es Ziel dieser Arbeit, anhand des Proömiums der Konstitutionen von Melfi wichtige Grundzüge der Auffassung von Herrschaft, wie sie von Kaiser Friedrich II. propagiert wurde, abzuleiten.

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