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Die Entwicklung und das Ende der Großen Koalition von 1928 bis 1930 und die Rolle von Interessen

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Erschienen am 25.11.2019
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783346070487
Sprache: Deutsch
Umfang: 29 S., 0.74 MB
Auflage: 1. Auflage 2019
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Format: PDF
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Institut für Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Eng verbunden mit der Frage nach den Gründen für das Scheitern der Republik ist die Frage, ab welchem Zeitpunkt der Rückbau demokratischer Institutionen und die Implementierung nicht-demokratischer Entscheidungsprozesse ihren Siegeszug begannen. Tatsächlich geht mittlerweile kaum noch ein Historiker davon aus, dass erst mit der Machtübernahme Hitlers und der NSDAP im Januar 1933 die Weichen in Richtung Diktatur gestellt wurden. Stattdessen konzentriert sich die Forschung auf die Jahre 1930 bis 1932 und hier vor allem auf das Frühjahr 1930, als die Große Koalition des Reichskanzlers Hermann Müller (SPD) als letzte vom Parlament getragene Koalition einer präsidial gestützten Regierung unter Reichskanzler Heinrich Brüning (Zentrum) wich. So sehen etwa Eberhard Kolb und Dirk Schumann die Ablösung der Großen Koalition aus Sozialdemokraten (SPD), Demokraten (DDP), Bayrischer Volkspartei (BVP), Deutscher Volkspartei (DVP) und Zentrum im März 1930 als den entscheidenden Wendepunkt der Weimarer Republik. Aufbauend auf den Grundannahmen dreier politikwissenschaftlicher Theorieansätze wird die folgende Analyse der Regierungszeit und des Bruchs der Großen Koalition von der Frage ausgehen, von welchen allgemeinen Interessen oder Partikularinteressen sich die beteiligten Parteien, Fraktionen und Minister leiten ließen. Dieser Fragestellung liegt die Hypothese zugrunde, dass es sich beim Bruch der Großen Koalition im März 1930 um alles andere als einen Betriebsunfall der parlamentarischen Republik gehandelt hat. Vielmehr ist davon auszugehen, dass konkrete allgemeine oder parteispezifische Interessen die Entscheidungen der Akteure bestimmt haben.

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