Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 8P, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Anspruch auf Entrichtung der vereinbarten Vergütung. U könnte gegen G einen Anspruch auf Zahlung in Höhe von 3.000 aus § 631 I BGB haben. Hierzu müsste ein zwischen den Parteien geschlossener Werkvertrag vorliegen. Ein Werkvertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, bestehend aus zwei oder mehreren, in Bezug aufeinander abgegebenen und korrespondierenden Willenserklärungen, Angebot und Annahme nach §§ 145, 147 BGB.