Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2.3, Hochschule Fulda, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Rechtsvergleichung ist mehr gemeint als die Vergleichung der nationalen Rechtsordnung. Dieses Mehr ist das Übernationale. Keine Rechtswissenschaft kann es sich leisten, sich allein auf Erkenntnisse zu stützen, die innerhalb ihrer nationalen Grenzen produziert worden sind. Somit stellt sich die Rechtsvergleichung dar als das Miteinandervergleichen von verschiedenen Rechtsordnungen der Welt. In mittel- und osteuropäischen Staaten oder in China z.B. hat man erkannt, dass die Gesetzgebung des Auslands der eigenen legislatorischen Arbeit wesentliche Anstoße geben kann bzw. macht man sich Erfahrungen anderer Länder zu Nutze um sich aufgrund vergleichender Überlegungen an Lösungen zu orientieren .Im Zusammenhang dazu werden bestehende Unterschiede und Gemeinsamkeiten der einzelnen nationalen Rechtsordnungen untersucht. Die verschiedenen nationalen Normensysteme werden dabei meist durch vergleichende Länder- studien aufgezeigt. Diese Hausarbeit befasst sich mit dem schweizerischen und niederländischen Gesellschaftsrecht. Wir mussten hierbei feststellen, dass bisher nur wenige deutsche Bücher oder Aufsätze zu diesem Thema existieren. Dies war letztendlich auch ein Hauptgrund dafür, das Thema allgemeiner und beschreibender anzugehen. Wir halten es daher für sinnvoller zunächst einen allgemeinen Überblick über das niederländische und schweizerische Gesellschaftsrecht zu schaffen, als sich direkt mit Spezialproblemen der Materie zu befassen. Ziel dieser Studie ist es, die unterschiedlichen nationalen Gesellschaftsrechte zu systematisieren, die eigentlichen Normen und Gesetze zu analysieren, sowie die Art und Weise ihrer Entstehung zu erklären.
Inhalt
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 1 EINFÜHRUNG2 BEGRIFFLICHKEIT DES GESELLSCHAFTSRECHTS3 ENTWICKLUNG DES NIEDERLÄNDISCHEN UNTERNEHMENSRECHTS4 NIEDERLÄNDISCHES GESELLSCHAFTSRECHT (§ 13 BW) UND IHRE GESELLSCHAFTSFORMEN4.1 EINZELKAUFMÄNNISCHES UNTERNEHMEN (EENMANSZAAK)4.2 MAATSCHAP (ART. 7A:1655 FF. BW GESELLSCHAFT)4.3 VENNOOTSCHAP ONDER FIRMA (V.O.F)4.4 COMMANDITAIRE VENNOOTSCHAP (CV)4.5 DIE BESLOTEN VENNOOTSCHAP MET BEPERKTE AANSPRAKELIJKHEID (BV) UND DIE NAAMLOZE VENNOOTSCHAP (NV)4.5.1 Errichtung der BV und der NV (gehört als Unterpunkt)4.5.2 Organe der Gesellschaft4.5.3 Übertragung von Anteilen4.6 STRUKTURGESELLSCHAFT (STRUCTUURVENNOOTSCHAP)4.7 VEREIN (VERENIGING)4.8 GENOSSENSCHAFT (COÖPERATIE) UND VERSICHERUNGSVEREIN AUF GEGEN- SEITIGKEIT (ONDERLINGE WAARBORGMAATSCHAPPIJ)4.9 STIFTUNG (STICHTING)5 LÄNDERSPEZIFISCHE BESONDERHEIT - ENQUETERECHT (RECHTS VAN ENQUETE)6 ENTWICKLUNG DES SCHWEIZERISCHEN GESELLSCHAFTSRECHTS7 DIE SCHWEIZERISCHE GESELLSCHAFTSFORMEN7.1 DIE AKTIENGESELLSCHAFT (AG), OR 620 FF (KÖRPERSCHAFTEN)7.1.1 Die Mitgliedschaft7.1.2 Die Entstehung der Gesellschaft7.1.3 Die Organisation der Aktiengesellschaft7.1.4 Die Auflösung7.2 DIE GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBH); OR 772 FF7.2.1 Die Entstehung einer GmbH7.2.2 Die Organisation der GmbH7.2.3 Die Mitgliedschaft7.3 DIE GENOSSENSCHAFT (OR 828 FF)7.4 DER VEREIN (ZGB 60 FF.)7.5 DIE KOLLEKTIVGESELLSCHAFT (OR 552 FF)7.6 DIE KOMMANDITGESELLSCHAFT (OR 594 FF)7.7 DIE EINFACHE GESELLSCHAFT (OR 530 FF)8 GEMEINSAMKEITEN UND UNTERSCHIEDE DES NATIONALEN GESELLSCHAFTSRECHTS IN NIEDERLANDE UND SCHWEIZ9 ZUSAMMENFASSUNG
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