Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Freie Universität Berlin (Europäisches Zentrum Berlin), Veranstaltung: Europäische Binnenstrategie und freie Berufe, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland gibt es wie in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten einige sehr stark regulierte Berufe. Dazu gehören unter anderem die des Notars und des Rechtsanwalts. Für beide Berufe existiert eine Fülle von Standesregeln, die zum Beispiel den Umfang der für die Berufsangehörigen zulässigen Werbung bestimmen. Bei Missachtung der Standesregeln gibt es Strafmaßnahmen zur Wahrung des Ansehens des Berufsstands, vgl. die Bundesnotarordnung bzw. die Bundesrechtsanwaltsordnung. Für beide Berufsangehörigen gibt es außerdem Gebührenordnungen: die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und die Kostenordnung für die Notare. Diese regeln genau, was einem Anwalt bzw. Notar für welche Tätigkeit zu zahlen ist.Durch die in den Gebührenordnungen festgeschriebenen Gebührensätze werden die Preise für die Erbringung der beruflichen Tätigkeiten auf eine bestimmte Mindesthöhe festgelegt. Dadurch wird der Preiswettbewerb innerhalb des jeweiligen Berufs zumindest teilweise ausgeschaltet. Nach Art. 3 I g) EGV soll der Wettbewerb innerhalb des Europäischen Binnenmarkts jedoch vor Verfälschungen geschützt werden. Es ist darum fraglich, ob die durch die Rechtsanwaltsgebührenordnungen erfolgende Wettbewerbsbeschränkung mit dem Europäischen Recht vereinbar ist. Das wird im Hinblick auf die deutschen Rechtsanwälte in dieser Arbeit geprüft. Zunächst werden zum besseren Verständnis die Organisation der deutschen Rechtsanwaltschaft und der rechtliche Hintergrund der Anwaltsgebühren nach dem deutschen nationalen Recht sowie die zur Tätigkeit von Anwälten bereits ergangene EuGH-Rechtsprechung dargestellt.
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