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Die nationalsozialistische Bauerngesetzgebung

eBook - Schwerpunkt: Das Reichserbhofgesetz von 1933

Erschienen am 28.02.2011, Auflage: 1/2011
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783640847037
Sprache: Deutsch
Umfang: 42 S., 0.33 MB
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Format: EPUB
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Forschungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: gut, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die unmittelbar nach dem Beginn der NS-Herrschaft einsetzende nationalsozialistische Rassenpolitik beruhte auf folgendem Gedankengang Hitlers: Die Blutsmischung und das dadurch bedingte Senken des Rassenniveaus ist die alleinige Ursache des Absterbens alter Kulturen; denn die Menschen gehen nicht an verlorenen Kriegen zugrunde, sondern am Verlust jener Widerstandskraft, die nur dem reinen Blute zu eigen ist. Um die Qualität des deutschen Erbgutes zu verbessern, sollte deshalb das für schädlich befundene fremdrassige Blut aus der Volkgemeinschaft ausgeschieden werden. Den Auftakt hierfür bildete im April 1933 § 3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (sog. Arierparagraph), der die Entlassung aller jüdischen Beamten, Angestellten und Arbeiter aus dem Staatsdienst anordnete. Mit diesem Gesetz, dem rund 3.000 antijüdische Gesetze und Verordnungen während der NS-Zeit folgten, wurde die nationalsozialistische Rassenlehre erstmals gesetzestechnisch wirksam. Neben dem Ausschluss von unreinem Blut war eine Steigerung der eigenen Rassenqualität durch eine Aufzüchtung (bzw. Aufnordung) geplant. Für diese Aufgabe schien den Nationalsozialisten der geburtenstarke Bauernstand prädestiniert. Denn die Bevölkerung auf dem Land ist...durchweg gesünder, kräftiger und noch kaum durch artfremdes Blut verdorben.Zur Umsetzung der Wiederaufzucht sollten die germanischen Bauern auf sog. Erbhöfen erbgesunden Nachwuchs aus ihrem noch unbefleckten Erbgut hervorbringen, um ihn an die übrige Bevölkerung abzugeben und so der angestrebten Aufnordung Schritt für Schritt näher zu kommen. Seine rechtliche Grundlage fand dieses Vorhaben in dem bereits Ende September 1933 verabschiedeten Reichserbhofgesetz. Wegen seiner Ausrichtung verwundert es nicht, dass es unter allen agrarpolitischen Maßnahmen des NS-Staates als das am stärksten ideologisch geprägte Gesetz gilt.

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