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Verfahren und Ergebnisse des sozialen Dialogs nach Art. 136 ff. EGV

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Erschienen am 23.09.2008, Auflage: 1/2008
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783640173921
Sprache: Deutsch
Umfang: 12 S., 0.31 MB
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Format: EPUB
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Veranstaltung: Internationales Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Typischerweise handelt es sich im Bereich der europäischen Sozialpolitik um die Verfeinerung oder auch Anhebung von Standards, die in vielen Mitgliedsstaaten auch davor schon national geregelt waren, oder aber um Ergänzungen des nationalen Arbeitsrechts im Hinblick auf die Internationalisierung beziehungsweise konkret auf die Europäisierung des Wirtschaftslebens. Der europäische soziale Dialog im Sinne der §§ 136ff. EGV ergänzt die nationalen Verfahren des sozialen Dialogs, die in den meisten Mitgliedsstaaten bereits existieren. Darüber hinaus stellt er das wesentliche Instrument dar, mit dem die Sozialpartner zur Festlegung europäischer sozialer Standards beitragen. Die Entstehungsgeschichte, sowie die Verfahren und Problemfelder des europäischen sozialen Dialogs werden im Folgenden Gegenstand dieser Bearbeitung sein. II. Geschichte des sozialen Dialogs Mitte der Achtziger Jahre kam die Aktivität der Gemeinschaft im Bereich der Sozialpolitik praktisch zum Erliegen. Man sprach in diesem Zusammenhang auch von Eurosklerose . Der Schwerpunkt der nationalen arbeitsrechtlichen Bewegungen lag eher auf der Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsrechts. Die darauf folgende Zunahme der Maßnahmen im Bereich der Sozialpolitik, vor allem arbeitsrechtliche Richtlinien, waren schließlich auch von einem gewissen Wandel im Regulierungsstil, in Richtung Neo- Voluntarismus begleitet, den vor allem Mitterand propagierte. Er hatte Anfang der Achtziger ein Memorandum an den Rat gerichtet, das die Schaffung eines europäischen Sozialraumes vorsah. Dieser Plan zielte auf die Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Gemeinschaft, eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitungen und Gewerkschaften auf Gemeinschaftsebene und die Verbesserung von Informations- und Konsultationsverfahren auf dem Gebiet des Sozialschutzes. Die neue Kommission unter Jaques Delors setzte 1984 die Ideen von Mitterand umgehend um und verband dadurch die Vision von einem europäischen Sozialraum mit der Idee eines europäischen Binnenmarktes, um das Sozialdumping und etwaige daraus resultierende Wettbewerbsvorteile zu verhindern.

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