Beschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,0, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Zwischenstaatliche Übereinkünfte über die Rechte an
Immaterialgütern gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert in Gestalt
der Abkommen von Paris und Bern über den Schutz von
industriellem Eigentum zum Einen, und Werken der Literatur und
Kunst zum Anderen. Jedoch gestaltete sich der umfassende Schutz
der Immaterialgüterrechte und im Besonderen des Urheberrechts
noch nie so schwierig wie heute, im modernen, elektronischen
Informationszeitalter, da sich durch die Benutzung des Internets auch
der Verbreitungsgrad der Werke verändert hat und die neuen
urheberrechtlichen Probleme der grenzüberschreitenden Verbreitung
dann umso öfter die Reichweite der Verwertungsrechte treffen.
Gerade das kommerzielle Unternehmen YouTube, das seit 2005
allen Nutzern die Möglichkeit bietet, Filme ins Internet hochzuladen,
trifft den Zeitgeist von Menschen auf der ganzen Welt. Die
Eigendynamik durch den fast unkontrollierten Upload von Videos
lässt jedoch einen unsensiblen und bisweilen anarchischen Umgang
mit urheberrechtlich geschützten Werken und im Bezug auf geistige
Eigentumsrechte erkennen.
Konventioneller Weise wird das Urheberrecht in diesen Bereichen
von den eigentlichen Autoren an Dritte, also Verlage oder Musiklabel
übertragen. Die Verwerter sorgen dann dafür, dass die meisten
Werknutzungen nur gegen Entgelt und in beschränktem Umfang
erlaubt werden. Zudem werden die Rechte von den Rechteinhabern
in aller Regel einzeln verkauft. Diese Umstände spiegeln ein
Verständnis des Urheberrechts, das auf der Möglichkeit des
Ausschlusses und der exklusiven Kontrolle der Nutzungen aufbaut.
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