Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts, Note: 1,0, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Philosophie), Veranstaltung: HS 'Sein und Zeit', Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema dieser Arbeit ist Freiheit. Was allerdings Freiheit sei, lässt sich bei Heidegger nicht aus sich heraus, nicht gesondert beantworten. Sondern es folgt geradewegs aus dem Thema, das spätestens seit der Habilitationsschrift (GA 1, 403) im Mittelpunkt seines Denken steht: der Auseinandersetzung mit Gegenständlichkeits-Philosophie. So präsent dieses Thema ist, die Gegenständlichkeit, so schwer bekommt man es zu fassen. Schwierigkeiten bereitet schon das Wort selbst. Eigentlich ist Gegenstand für das, was in Frage steht, eine schlechte Wortwahl: Der Gegenstand - lat. ob-jectum, gr. anti-keimenon hat immer ein Gegenüber, dem er entgegensteht; dieses Gegenüber unter-steht ihm als Subjekt (gr. hypo-keimenon). Solch eine Gegenüberstellung sei nun aber, so Heidegger, erst eine Folge der Vergegenständlichung. Wie nennt man die Gegenständlichkeit also selbst? Zudem: Nicht nur mit dem gegen legt man sich auf, ja, eine ganze Philosophie fest, sondern auch der Stand hat eine sehr spezifische und vom iacere oder keimenon, also vom Werfen grundverschiedene Bedeutung. Nicht umsonst hat Heidegger das Werfen als philosophischen Begriff in verschiedenen Wendungen rehabilitiert.Solche Bedeutungsunterschiede jedenfalls veranlassen Heidegger, Gegenstand wo möglich zu meiden und lieber eigene Begriffe zu verwenden. Im Umkreis von Gegenstand wären das zum Beispiel Seiendes, Vorhandenheit oder Ding. Auch ihre Bedeutung ist jedoch zu spezifisch und wandelt sich zu oft, um das mit Gegenständlichkeit Gemeinte genau zu erfassen.Hier wird daher von Gegenständlichkeit (ähnlich GP, 398, BHum, 327) oder - durch den vom Verb her gefassten Prädikatsbegriff(wobei dieser anders als etwa Berufung mit dem rufen kein eigenes Verb hat, sondern, bezeichnenderweise, bloß eines, das seinerseits mithilfe des Substantivs gebildet werden muss) - es wird hier von Vergegenständlichung die Rede sein. Das Abstraktum seines pars pro toto steht, mangels besserer Möglichkeiten, für das eigentlich gesuchte Ganze. Vorsicht bleibt dabei geboten: Gegenständlichkeit ist in der Neuzeit in spezifischen, engeren Bedeutungen gebraucht worden; eigentlich müssten daher Locke, Kant, Hegel u.a. besprochen werden. Und wie erwähnt, gibt die Gegenständlichkeit im weiteren Sinn erst Grund für jenen Dualismus von Subjekt und Objekt, dessen eine Hälfte eben der Gegenstand im engeren Sinne ist.
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