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Befristete Beschäftigungen, Praktikumsverhältnisse - Eine Darstellung aus arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht

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Erschienen am 24.08.2006
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783638538220
Sprache: Deutsch
Umfang: 38 S., 0.57 MB
Auflage: 1. Auflage 2006
E-Book
Format: PDF
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Heutzutage dürfen sich Absolventen von Hochschulen glücklich schätzen, wenn sie im Arbeitsmarkt zumindest über einen befristeten Vertrag Fuß fassen. Als Neueinsteiger einen zeitlich unbestimmten Arbeitsvertrag zu erhalten, erscheint fast utopisch. Für den Arbeitgeber stellt die atypische Beschäftigungsform ein abschätzbares Risiko dar, was ihm zu einer besseren Anpassungsfähigkeit verhilft. Allerdings darf in der Personalabteilung die Erstellung von befristeten Arbeitsverträgen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Seit dem 01.01. 2001 ist das neu geschaffene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) in Kraft getreten, welches hohe Maßstäbe für eine wirksame Befristung setzt. Zwar wurden vorher erste Richtlinien durch das Beschäftigungsgesetz und diverse spezialgesetzliche Regelungen vorgegeben, dennoch fand eine umfassende Kodifizierung erst durch das TzBfG statt.1 Die wichtigsten Regelungen, die es bei einer Befristung nach diesem Gesetz zu beachten gibt, werden im ersten Teil dieser Arbeit vorgestellt. Aufgrund von negativen Erfahrungen bei der ersten Jobsuche lassen sich manche Absolventen darauf ein, zunächst ein Praktikum bei ihrem Wunscharbeitgeber zu absolvieren, in der Hoffnung danach in eine Festanstellung übernommen zu werden. Doch nicht immer tritt diese Erwartung ein, denn leider ist es oftmals knallhartes Kalkül der Arbeitgeber, gut ausgebildete Arbeitskräfte nur für den Moment zu beschaffen. Praktikanten stellen günstiges und unkompliziertes Personal dar, das man jederzeit bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation ersetzen kann. Jedoch kann diese Denkweise schnell zu unliebsamen Folgen führen, nämlich dann, wenn es sich plötzlich um ein Arbeitverhältnis handelt. Welche arbeitsrechtlichen Variationen von Praktikanten existieren und inwiefern sich die Verhältnisse voneinander unterscheiden, wird im zweiten Teil dieser Arbeit dargelegt. Abschließend wird ein kurzer Überblick über die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Praktikanten gegeben.==1 Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, Kap. A.II.1., Rn. 20 f.

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