Beschreibung
EinleitungIm Jahr 1874 hatte die Presse im deutschen Reich eine bis dahin nicht gekannte Freiheit erfahren. Auch wenn die in diesem Jahr mit dem Reichspressegesetz (RPG) gewährte Pressefreiheit nicht den Anforderungen heutiger Maßstäbe entspricht, so war dieses Gesetz für die damalige Zeit ein gewaltiger Fortschritt. Umso schmerzlicher muss es für einen Teil der Presse gewesen sein, als sie nur vier Jahre später nicht nur massive Einschränkungen, sondern gleich das komplette Verbot ereilte: Das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, kurz: Sozialistengesetz (SG), verbot nicht nur die sozialdemokratische Partei und die Gewerkschaften, es unterband auch jegliche Form der öffentlichen Verbreitung sozialdemokratischen Gedankengutes " und somit auch die sozialdemokratische Presse.Mit den Bestimmungen im Sozialistengesetz zur Presse beschäftigt sich diese Seminararbeit. Sie erläutert das Vorgehen des Staates gegen die sozialdemokratische Presse, untersucht das Verhältnis von Sozialistengesetz und Reichspressegesetz und geht auf Fragen der Rechtsstaatlichkeit des Sozialistengesetzes ein. Der Fokus wird dabei auf eine Institution gelegt, die bisher in der Geschichtswissenschaft relativ wenig beachtet wurde: die Reichsbeschwerdekommission (RBK). Diese Kommission, deren eigentliche Aufgabe es war, die von den Landespolizeibehörden ausgesprochenen Verbote zu überprüfen, bezeichnete der sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Carl Grillenberger als "Verbotsbestätigungskommission"1. Anhand von Quellen soll die Arbeit der Kommission in Ausschnitten nachvollzogen und die Frage überprüft werden, ob bei der Arbeit dieser Kommission rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten wurden " oder ob ihr gesetzliche Willkür vorgeworfen werden kann. Diese Frage ist im Rahmen einer Hausarbeit natürlich nicht abschließend zu beantworten " doch soll die Arbeit anhand der ausgewählten Quellen der RBK zumindest (Arbeits-) Hinweise für eine vielleicht folgende, ausführlichere Beschäftigung bieten....------1 Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 5. Legislaturperiode, 2. Session, 47. Sitzung (7.2.1883), Berlin 1883, S. 1316. Die Reichstagsprotokolle werden im weiteren nach folgendem Schema abgekürzt: Reichstag [Legislaturperiode]/[Session]/[Sitzung] ([Datum]), S. [Seitennummer]. In diesem Fall wäre dies also: Reichstag 5/2/47 (7.2.1883), S. 1316.
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