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Die 5%-Sperrklausel. Verfassungsrechtliche Bedenken und gängige Rechtfertigungen

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Erschienen am 07.06.2004, Auflage: 1/2004
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783638281270
Sprache: Deutsch
Umfang: 17 S., 0.13 MB
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Format: EPUB
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: [...]Ausgangspunkt und somit der Beginn jedweder Diskussion um die 5%-Sperrklausel ist die nichtvorhandene verfassungsrechtliche Ermächtigung, dieder Parlamentarische Rat2 1949 noch als notwendig erachtet hatte.3Auch die Einführung des gemeindeutschen Satzes, welcher ein Quorum4 vonmaximal 5% festlegte, konnte nicht dafür sorgen, dass die Sperrklausel alsfester Bestandteil des deutschen Wahlgesetzes in allen Bevölkerungskreisenakzeptiert wurde.Zur Rechtfertigung der Sperrklausel werden häufig die selben Argumentevorgebracht. In jeder Konsolidierung des Urteils zur Rechtmäßigkeit derSperrklausel betonte das Bundesverfassungsgericht die Gefahr derSplitterparteien. Sowohl die Verhältnisse zu Zeiten der Weimarer Republik alsauch die Garantie für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments werden oft alsRechtfertigungsgründe für die Sperrklausel ins Feld geführt.Diese und andere Gründe bedürfen einer genaueren Betrachtung ihrerArgumentationsweise und es wird sich zeigen, dass die genanntenBegründungen zu einseitig und teilweise auch falsch sind.Diese Arbeit wird einen kurzen Abriss über die Entstehung der Sperrklausel imdeutschen Wahlrecht liefern und sich anschließend mit den in der heutigen Zeitnoch immer aktuellen kontroversen Meinungen und Fragen beschäftigen.2 Der Parlamentarische Rat ist die [...] zur Ausarbeitung des Grundgesetzes am 1.9.1948zusammengekommene Versammlung, die aus 65 von den elf Landtagen der Westzonengewählten Abgeordneten bestand, zu denen fünf Vertreter Berlins mit beratender Stimmehinzukamen. [...] Präsident des Parlamentarischen Rats war der spätere Bundeskanzler K.Adenauer (CDU). Schmidt. Seite 6923 Hierauf wird in Punkt 2 (Die 5%-Sperrklausel) noch näher eingegangen.4 Quorum (von lat. Quorum = derer, von denen), die satzungsrechtlich oder gesetzlichvorgeschriebene Zahl anwesender stimmberechtigter Mitglieder oder abgegebener Stimmen,die zur Beschlussfähigkeit einer Vereinigung [...] führen Schmidt. Seite 787.Bezogen auf Wahlen bedeutet dies, dass nur Parteien am Verhältnisausgleich teilnehmenkönnen, die ein bestimmtes Quorum von vorher festgelegter Höhe erreicht haben.

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