Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 12 Punkte = gut, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (Knappschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kraftfahrzeughilfe nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung vom 01.10.1987, imfolgenden mit Kfz-HV abgekürzt, gehört zu den Leistungen zur Teilhabe amArbeitsleben.Sie hat das Ziel, behinderte Menschen in Arbeit und Beruf wieder einzugliedern.Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen Behinderung nicht am Berufslebenteilhaben können, fühlen sich oft gegenüber ihren nicht behinderten Mitmenschenbenachteiligt. Dabei sind behinderte Menschen oft ebenso in der Lage, Arbeitendurchzuführen, wie nichtbehinderte Menschen. Die Differenzierung besteht häufigallein darin, dass die behinderten Menschen ohne fremde Hilfe nicht in der Lagesind, zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen.Durch die Kraftfahrzeughilfe wird ihnen die Möglichkeit gegeben werden, ihrenberuflichen Werdegang fortzuführen bzw. einen neuen einzuschlagen, ohne dass sieauf fremde Hilfe angewiesen sind.Die Kraftfahrzeughilfe wird von jedem Träger der beruflichen Rehabilitation erbracht.Im folgenden möchte ich ausschließlich auf die Gewährung der Kraftfahrzeughilfe imRahmen der gesetzlichen Rentenversicherung eingehen.Da jedoch die Rechtsvorschriften für die Kraftfahrzeughilfe und die Höhe derLeistung bei allen Rehabilitationsträgern einheitlich sind, ist diese Ausführung auchauf andere Rehabilitationsträger übertragbar.
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