Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Nationalsozialistische Herrschaft in Deutschland 1933-1945, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll die nationalsozialistische Strafjustiz im Mittelpunkt stehen. Von den ca. 60.000Todesurteilen im Nationalsozialismus wurden 16.000 durch die Ordentliche Justiz (z.B. Reichsgerichtund später auch durch den Volksgerichtshof, im Folgenden VGH) verhängt, über 40.000 durch dieKriegsgerichte allein in den Jahren 1941-44. Dagegen kam es im 1. Weltkrieg zu nur 300 Todesurteilen,die nur zum Teil vollstreckt wurden.1Im ersten Abschnitt soll die Justiz zur Zeit der Weimarer Republik kurz beleuchtet werden. Hierstellte sich mir die Frage, wie die Richterschaft zur Demokratie eingestellt war und wie sie sich nachder Machtergreifung Hitlers so schnell in das neue System einfügen konnte. Des Weiteren werde ichhier auch die nationalsozialistische Strafrechtsideologie und die sich anschließenden Strafrechtsänderungenund -neuerungen betrachten.Im Hauptteil sollen dann Sondergerichte und der VGH analysiert werden. Hierbei werde ich jeweilsauf die Gründung, die Zusammensetzung, ihre jeweiligen Zuständigkeiten und Besonderheiten eingehen.Anschließend soll der Weg eines Prozesses von der Ermittlung bis zur Urteilsvollstreckung betrachtetwerden. Hier war mir von Interesse, inwieweit die Geheime Staatspolizei (Gestapo) in dieJustiz involviert war, ob es Konflikte oder auch Zusammenarbeit mit der Justiz gab.Abschließend werde ich den Umgang mit der NS-Justiz in der Nachkriegszeit betrachten, ob es eineAufarbeitung gab oder die eigene Vergangenheit von der Nachkriegsjustiz verdrängt wurde. Am Endesollen die Ergebnisse kurz zusammengefasst werden.Im Anhang habe ich neben dem Literaturverzeichnis zur besseren Anschaulichkeit eine Übersichtder wichtigsten Strafrechtsänderungen im Nationalsozialismus zusammengefasst. Zudem drucke ichdie wichtigsten Gesetze oder Gesetzespassagen ab.1 Monika Frommel, Verbrechensbekämpfung im Nationalsozialismus, In: Franz Jürgen Säcker (Hg.), Rechtund Rechtslehre im Nationalsozialismus, Baden-Baden 1992, S. 185; Helmut Ortner, Der Hinrichter. RolandFreisler Mörder im Dienste Hitlers, Wien 1993, S. 304f.
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