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Europäisches Lebensmittelrecht

eBook - Aus der Reihe - Publikationen der Universität Hohenheim

Erschienen am 08.10.2002, Auflage: 1/2002
CHF 19,50
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783638145800
Sprache: Deutsch
Umfang: 20 S., 0.14 MB
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Format: EPUB
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Zahlreiche Rechtsakte der Gemeinschaft zur Schaffung des Binnenmarktes betreffen denHandel mit Lebensmittel, welcher der umsatzstärkste Markt weltweit ist. Ein durchschnittlicherHaushalt in Europa gibt etwa 29% seines verfügbaren Einkommens für Nahrungsmittelaus. Insgesamt handelt es sind jährlich um eine Summe von ca. 500 Milliarden ECU. Mehr als2,3 Mio. Menschen sind in diesem Sektor beschäftigt, weitere 10 Mio. Personen in der landwirtschaftlichenProduktion.1Mit der Schaffung des EG-Binnenmarktes hat sich die Palette der angebotenen Lebensmittelin der Gemeinschaft erheblich erweitert. Der Nahrungsmittelmarkt ist jedoch starkenVeränderungen, z.B. in Bezug auf den Einsatz von Zusatzstoffen2 oder der Entwicklung neuartigerLebensmittel, unterworfen. Dies folgt zum Teil aus veränderten Essgewohnheiten, wieder Zunahme des Konsums von Fertigprodukten und diätischen Lebensmitteln. In den einzelnenMitgliedstaaten gehen die Auffassungen über Gesundheitsgefahren aufgrund bestimmterZusatzstoffe, Lebensmittelbestrahlung oder gentechnischer Verfahren erheblich auseinander.Hinsichtlich der Rechtssetzung besteht für die Kommission deshalb die schwierige Aufgabe, den zum Teil voneinander abweichenden Bedenken der Mitgliedstaaten in ihren RegelungsvorschlägenRechnung zu tragen. Einheitliche Regelungen sind jedoch im GemeinsamenMarkt für Lebensmittel notwendig, da die nationalen Anforderungen an die Verkehrsfähigkeitvon Nahrungsmitteln typische handelsbeschränkende Maßnahmen sind.Die Kommission definiert Lebensmitteln als alle zur Aufnahme durch den Menschenbestimmten verarbeiteten, teilverarbeiteten oder unverarbeiteten Stoffe oder Erzeugnisse, mitAusnahme von Tabak, Arzneimitteln und der gemäß den einschlägigen internationalen Übereinkommenvon den Mitgliedstaaten überwachten narkotischen oder psychotropen Stoffe.3Dieser weite Begriff umfasst sowohl Rohmaterialien, Zutaten, wie z.B. Zusatzstoffe und Aromen,als auch Kontaminanten, Rückstände von Pestiziden und Tierarzneimitteln, Getränkesowie Kaugummi. [...]

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