Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Geschichte Europas - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, Note: 1,7, Universität Leipzig (Geschichte), Veranstaltung: Hauptseminar : Geschichte Europas seit 1945, Sprache: Deutsch, Abstract: I. EinleitungDie Geschichte der deutsch - französischen Beziehungen ist geprägt von Gegensätzen.Die drei blutigen Kriege, in denen sich Frankreich und Deutschland in 70. Jahre bekämpften, führten zu einer außerordentlich negativen Beeinflussung des Bildes des jeweiligen Nachbarn und zur Entstehung der mehr als fragwürdige Legende der "Erbfeindschaft". Dennoch hat sich dieses Bild nach dem Zweiten Weltkrieg sehr schnell gewandelt. Frankreich und Deutschland entwickelten eine bevorzugte Partnerschaft und bereits zwanzig Jahre nach Ende des schrecklichen Krieges waren die beiden Völker unzertrennliche Verbündete geworden. Die früher für kaum möglich gehaltenen Aussöhnung vollzog sich innerhalb einer einzigen Generation. Die Geschichte bietet wenige Beispiele für einen derart raschen Wandel in der Beziehungen zweier Nationen. Die deutsch-französische Entente erscheint jedoch heute genauso selbstverständlich wie vor noch nicht allzu langer Zeit die deutsch-französische Feindschaft.Der am 22. Januar 1963 im Paris unterzeichnete Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, oft auch als "Elysée - Vertrag" oder "Freundschaftsvertrag" bezeichnet, wird allgemein als Symbol der Versöhnung beider Völker gefeiert. Er wird als das Werk zwei Männer, das General Charles de Gaulles und des Bundeskanzlers Konrad Adenauer, als selbstverständlicher Höhepunkt einer Freundschaft, die sich seit ihren erste Begegnung in Colombey-les-deux-Eglises immer verdichtet hatte, verstanden. Doch das Wohlwollen, mit dem der Vertrag heutzutage beurteilen wird, täuscht. Denn beim genaueren Hinsehen zeigt sich, daß jenes was von Willy Brandt zur Zeit seiner Kanzlerschaft gern als "entente élémentaire" gekennzeichnet worden ist, zur Zeit seine Unterzeichnung als anderes als eine Selbstverständlichkeit war. Es wird auch deutlich, daß es nicht der Sinn und Zweck des Vertrages war, einen Schlußstrich unter die Aussöhnung der beider Nationen zu setzten.[...]
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