Beschreibung
Im Achten Sozialgesetzbuches heißt es im Rahmen des elften Paragraphen über die Jugendarbeit als Leistung der Jugendhilfe:
"Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, [...] 4. internationale Jugendarbeit [...]"
Interkulturelles Lernen stellt somit eine Teilleistung der Jugendhilfe dar und basiert gleichzeitig "auf dem Prozess der Aushandlung von Gruppeninteressen und Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen eines ethischen Diskurses". Als Idealvorstel-lung würde dies gesellschaftliche Partizipation und soziale Chancengleichheit ermöglichen.
Wie aber ist es bestellt um die Durchsetzung von Gruppeninteressen in Deutschland? Inwiefern sind Muttersprachen immigrierter Minderheiten gesellschaftlich anerkannt und denen der autochthonen regionalen Minderheitensprachen, wie etwa dem Sorbischen, gleichgestellt? Wie lässt sich die deutsche Bildungssituation, welche die Muttersprache in Formen wie dem Ergänzungsunterricht, den bilingualen Klassen, der religiösen Unterweisung und dem Förderunterricht zulässt, mit dem Umstand vereinbaren, dass das Bundesland Hessen als Einziges dem muttersprachlichen Unterricht den gleichen Stellenwert einräumt wie allen anderen Fächern und Lernbereichen der Regelschule auch?
Und wie verhält es tatsächlich mit den Beteiligungsmöglichkeiten von MigrantInnen? Nehmen sie an gesellschaftlichen Machtprozessen, welche über gesamtgesellschaftliche Diskurse bestimmt werden, teil?
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