Beschreibung
Die Arbeit stellt erstmals die Wiedergutmachung des nationalsozialistischen und kommunistischen Unrechts durch die Bundesrepublik, die DDR und das wiedervereinigte Deutschland umfassend und systematisiert dar. Ausgehend von diesem empirischen Befund wird eine allgemeine Dogmatik der kollektiven Rechte im öffentlichen Recht entwickelt, die über das Gebiet der Wiedergutmachung hinausweist. Hierbei stehen die Fragen nach den Trägern kollektiver Rechte, nach der Eigenart kollektiver Rechte und nach dem Verhältnis zwischen Individuum, kollektivem Rechtsträgern und Staat im Mittelpunkt. Rechtsvergleichende Ausblicke auf die Wiedergutmachung in West- und Osteuropa reichern die Theorien zum deutschen Recht an.
Autorenportrait
Der Autor: Herbert Küpper, geboren 1964; 1983-89 Studium der Rechtswissenschaften in Köln und London; 1991-1994 Referendarausbildung in Köln und Bundapest; 1995-1997 juristischer Berater beim Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte, Köln; 1997-2003 wissenschaftlicher Assistent am Institut für Ostrecht der Universität Köln, Habilitation; seit 2003 wissenschaftlicher Referent am Institut für Ostrecht München.