Beschreibung
Die Auskunftsrechte nach der VO 1/2003 und FKVO werden inhaltlich durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beschränkt. Die Arbeit untersucht die tatsächliche Reichweite dieses Grundsatzes und die Umsetzung in der Praxis. Hierauf aufbauend werden rechtsstaatliche Defizite aufgezeigt. Es werden Vorschläge erarbeitet, wie diesen abgeholfen werden kann.
Autorenportrait
ist Rechtsanwältin bei der international tätigen Sozietät Gleiss Lutz Hootz Hirsch. Sie berät im deutschen und europäischen Kartellrecht, insbesondere bei kartellrechtlichen Bußgeld- und Fusionskontrollverfahren sowie in kartellrechtlichen Schadensersatzprozessen. Ihre universitäre Ausbilung absolvierte sie an der Eberhards Karls Universität Tübingen sowie der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.