Beschreibung
Klimaschutz muss über nationale Maßnahmen erreicht werden. Doch sind Mitgliedstaaten der WTO dabei in der Wahl ihrer Maßnahmen nicht frei. Eine große Zahl der derzeitigen und zukünftigen Klimaschutzmaßnahmen hat Konsequenzen für den grenzüberschreitenden Handel. Daher sind derartige Maßnahmen an den Vorgaben des WTO-Rechts zu messen. Bei der Untersuchung des WTO-Rechts unter diesem Aspekt gelangt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass die bereits vorhandenen Regelungsinstrumente ausreichen, einen angemessen Ausgleich zwischen Handelsliberalisierung und Klimaschutz zu schaffen. Daneben kann das WTO-Recht in begrenztem Umfang auch als Katalysator für Klimaschutz eingesetzt werden. Dies ist vor allem im Rahmen der Zollpräferenzen für Entwicklungsländer möglich.
Autorenportrait
Maike Friedrich, geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der Universität Paris 1 Panthéon-Sorbonne; Erstes Staatsexamen 2009 in Köln; seit 2009 Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer international tätigen Anwaltskanzlei; seit 2011 Referendariat in Köln.
Rezension
«Allen mit Klimaschutzpolitik und -maßnahmen Befassten oder daran Interessierten sei das Werk uneingeschränkt empfohlen. Auch Kennern und Anwendern des WTO-Rechts wird es beste Dienste leisten.»
(Thomas Horvath, Zeitschrift für öffentliches Recht ZöR, Band 72, Heft 3 2017)
Inhalt
Inhalt: Verhältnis der internationalen Klimaschutzabkommen zum WTO-Recht – Anknüpfung an Produktionsmethoden – Allgemeine Ausnahmen des Art. XX GATT – Grenzsteuerausgleich – Energieeffizienzstandards – Klima-Labelling – Klimaschutzsubventionen – Anreizsetzung für Entwicklungsländer durch Zollpräferenzen.