Beschreibung
Das EU-Grundrecht auf Kunstfreiheit erfährt einen ständigen Bedeutungszuwachs. Aber was ist Kunst – juristisch betrachtet? Schützt das Grundrecht jede Art von Kunst und wie wird die Freiheit eingeschränkt? Diesen Fragen geht die Arbeit nach. Sie leitet die unionsrechtliche Kunstfreiheit von den mitgliedstaatlichen Verfassungen ab und analysiert die inhaltliche Ausgestaltung anhand der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dabei entwickelt sie einen eigenen Kunstbegriff. Als Typusbegriff grenzt er den Schutzbereich ein, ohne abschließend zu sein. Darüber hinaus untersucht die Arbeit eingehend die subjektiv- und objektivrechtlichen Grundrechtsfunktionen, darunter die Einschränkungsmöglichkeiten der Kunstfreiheit. Hier zeigt sich die Reichweite des Grundrechts in der Rechtswirklichkeit.
Autorenportrait
Ursula Hoppe, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der Université de Paris I (Panthéon – Sorbonne); Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht der Universität zu Köln; Referendariat im Landgerichtsbezirk Köln.
Inhalt
Inhalt: Der Schutz von Kunst in Art.10 EMRK – Die unionsrechtliche Kunstfreiheit – Strukturelle Probleme eines Kunstbegriffs – Der Typusbegriff «Kunst» in der EU – Keine Schutzbereichsausnahmen – Schutz- und Förderpflichten – Die Union als Kulturunion – Einschränkungsmöglichkeiten. Inhaltsverzeichnis