Papst und Bischofskollegium als Träger höchster Leitungsvollmacht
Kirchen- und Staatskirchenrecht 12
Hallermann, Heribert / Pulte, Matthias
Erschienen am
01.03.2011, Auflage: 1. Auflage
Beschreibung
Wer verfügt über die höchste Vollmacht in der katholischen Kirche? Oft wird auf den Papst verwiesen und dabei übersehen, dass der Papst als Nachfolger des Petrus und die Bischöfe, als Nachfolger der Apostel, im Bischofskollegium vereint sind und gemeinsam Träger der höchsten Vollmacht sind. Inwieweit und in welchen Handlungsformen übt diese Körperschaft ihre Vollmacht aus? Wie stellt sich das Verhältnis von Papst und Bischöfen dar? Sind die Bischöfe nur Stellvertreter des Papstes oder leiten sie ihre Diözesen mit eigener Vollmacht? Warum kann sich der Papst bestimmte Angelegenheiten auch in einzelnen Diözesen vorbehalten? Hat die Verhältnisbestimmung von Papst und Bischöfen seit dem Ersten Vatikanischen Konzil einen Wandel erfahren? Antworten auf diese Fragen bietet diese systematische Untersuchung der Quellen.
Autorenportrait
Sabrina Pfannkuche ist Wiss. Mitarbeiterin am Seminar für Kirchenrecht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.