Beschreibung
In der vorliegenden Untersuchung widmet sich der Autor der bislang kaum behandelten und geklärten Frage, inwieweit nichtwirtschaftliche Vereine Schäden zu übernehmen haben, die auf Handlungen ihrer Mitglieder und Organe zurückzuführen sind. Diesem Problemkreis kommt deshalb erhebliche Bedeutung zu, weil in Idealvereinen ein Großteil der Tätigkeiten auf ehrenamtlicher Basis abgewickelt wird und daher eine unbeschränkte Haftung des für den Verein Handelnden unbillig erscheinen mag. Nach einer kurzen Einführung werden zunächst die verschiedenen Rechtsgrundlagen für eine Geschäftsbesorgung im Verein systematisiert und es wird anschließend dargelegt, daß auf diese jeweils Auftragsrecht Anwendung finden kann. In den weiteren Ausführungen befaßt sich Eisele mit der Frage, ob zugunsten des ehrenamtlichen Geschäftsbesorgers eine Haftungsbeschränkung anzunehmen ist. Entgegen der Ansicht des BGH, der die arbeitsrechtlichen Haftungserleichterungen für Vereinsmitglieder - nicht aber Vereinsorgane - entsprechend anwenden will, soll nach Auffassung des Autors die Haftung der Vereinsmitglieder in einer Rechtsanalogie zu §§ 300 I, 521, 599, 680, 968 BGB in der Regel auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein, während sich der Vorstand nur außerhalb seiner organtypischen Aufgaben auf eine Haftungsmilderung berufen kann. Darüber hinaus werden weitere Einzelfragen, wie z. B. die Haftung bei Weisungen der Mitgliederversammlung, Haftungsvereinbarungen sowie die Problematik der Berücksichtigung von Pflichtversicherungen erörtert.
Autorenportrait
InhaltsangabeInhaltsübersicht: I. Einführung: Pfadfinderentscheidung: BGHZ 89, 153 ff. - Problemstellung - Differenzierung zwischen rechtsfähigem und nicht rechtsfähigem Verein - II. Rechtsgrundlagen der Geschäftsbesorgung im nichtwirtschaftlichen Verein: Geschäftsbesorgungen durch Vereinsmitglieder - Geschäftsführung durch Vereinsorgane am Beispiel des Vorstands - III. Anwendbarkeit auftragsrechtlicher Vorschriften: Geschäftsbesorgungen durch Vereinsmitglieder - Geschäftsführung durch Vereinsorgane - IV. Ersatz von Zufallsschäden im Auftragsrecht: Der Begriff "Aufwendungen" - Historische Entwicklung - Begründungsmodelle für die Ersatzfähigkeit von Zufallsschäden - V. Schuldhaftes Handeln des Geschäftsführers: Relativität des Verschuldens bei Schädigung Dritter - Haftungserleichterungen im Innenverhältnis - VI. Weitere Voraussetzungen einer Haftungsfreistellung: Abgrenzung von tätigkeitsspezifischen Risiken und allgemeinem Lebensrisiko - Tätigkeitsspezifisches Risiko und Vermeidbarkeit der Risikolage - VII. Weitere Einzelfragen: Weisungen der Mitgliederversammlung - Haftung des Geschäftsführers ohne Verschulden - Gesamtschuldnerische Haftung von Verein und Geschäftsführer - Haftungsvereinbarungen und Observanz - Anwendbarkeit der §§ 844, 845 BGB - Durchsetzbarkeit der Ansprüche gegen den Verein - Berücksichtigung von Pflichtversicherungen - VIII. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
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