Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 2,0, Universität Wien (Strafrecht und Kriminologie), Veranstaltung: Dissertantenseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde." (Immanuel Kant)Trotz großer medizinischer Fortschritte und einer gestiegenen Lebenserwartung fühlen sich heute viele schwerkranke und sterbende Patienten durch die moderne Medizin nicht gut versorgt. Häufig wird ein sinnloser Einsatz von »Apparatemedizin« am Lebensende, eigenmächtige institutionelle Abläufe, unzureichende Schmerztherapie und das fehlende Gespräch zwischen Arzt und Krankem am Lebensende beklagt. Besonders alte Menschen fürchten, nicht in Würde sterben zu dürfen, sondern gegen ihren Willen an »Apparate und Schläuche« angeschlossen zu werden. Entgegen der häufig behaupteten Tabuisierung des Todes in unserer Gesellschaft haben in den letzten Jahren diese Defizite zu einer wissenschaftlichen wie öffentlichen Diskussion in allen Ländern geführt, die Veränderungen der ärztlichen Praxis sowie Verbesserungen von Versorgungsstrukturen zur Folge hatte. Es stellt sich die Frage, ob es in einer europäischen Gesellschaft das Recht auf den medizinisch assistierten Freitod im Rahmen gesetzlicher Vorgaben geben sollte oder inwieweit hier in die ethischen, religiösen und moralischen Vorstellungen einer Gesellschaft eingegriffen wird bzw. werden kann. Ist die europäische Gesellschaft im 21. Jahrhundert, nach Holocaust und Euthanasie in Deutschland, unbelasteter im rechtlichen Umgang mit der assistierten Sterbehilfe? Auf diese Fragen soll der folgende Beitrag rechtliche und ethisch-moralische Lösungsansätze in Rechtsvergleichung Österreich und Deutschland erbringen.
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