Die Stellung der Parlamentsminderheiten in England, der Bundesrepublik Deutschla
Studien zur Regierungslehre und Internationalen Politik 3
Doeker, Günther / Grosser u a, Dieter
Erschienen am
01.01.1970, Auflage: 1. Auflage
Beschreibung
Die vorliegende Arbeit wurde der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg im Frühjahr 1967 als Dissertation eingereicht. Ihre 'Doktorväter' waren die Profes soren earl Joachim Friedrich und Hermann Mosler. Für die Drucklegung wurde sie nochmals überarbeitet, die Entwicklung bis Februar 1969 berücksichtigt. In der Zwischenzeit, in der sich eine weitere Verzögerung der Drucklegung leider nicht vermeiden liess, brachten sowohl die Praxis des Parlamentsverfahrens als auch die Literatur hierüber insbesondere in Deutschland eine Reihe bemerkenswerter Neuerungen und Beiträge. So wünschenswert es an sich wäre, ihnen im Rahmen dieser Untersuchung noch Rechnung zu tragen, wird gleichwohl darauf verzichtet, wobei ausser den damit verbundenen drucktechnischen Schwierigkeiten die Überlegung aus schlaggebend ist, dass eine Studie wie diese, mit einem in die Gegenwart reichenden politischen Prozess befasst, notwendig in Kauf nehmen muss, eine letztlich willkürliche zeitliche Grenze zu ziehen, weil anders an einen Abschluss einer solchen Untersuchung gar nicht zu denken wäre. Die Arbeit gibt somit den Stand vom Winter 1968/69 wieder.
Autorenportrait
Inhaltsangabeund Zusammenfassung.- I. Teil: Die parlamentarischen Verfahrensregeln und ihre Rechtsnatur.- I. Die Parlamentarische Verfahrens Autonomie.- A. Die Parlamentsmehrheit - Herrin des Geschäftsverfahrens.- B. 'Echte' und 'relative' Verfahrensrechte von Parlamentsminderheiten.- II. Die Sedes Materiae der Parlamentarischen Verfahrensregeln.- A. Unterhaus.- B. Bundestag.- C. Deputiertenkammer.- III. Die Rechtsnatur der Parlamentarischen Verfahrensregeln.- A. Unterhaus.- 1. Rechtstheoretische Vorbemerkung.- 2. Rechtliche Einordnung der Verfahrensregeln des Unterhauses.- B. Bundestag.- 1. Rechtstheoretische Vorbemerkung.- 2. Rechtliche Einordnung der Verfahrensregeln des Bundestags.- C. Deputiertenkammer.- 1. Rechtstheoretische Vorbemerkung.- 2. Rechtliche Einordnung der Verfahrensregeln der Deputiertenkammer.- 2. Teil: Der einzelne Abgeordnete und die Fraktion.- 1. England.- 2. Deutschland.- 3. Italien.- 3. Teil: Die Organisation des Parlaments.- I. Die Organe der Verhandlungsleitung.- A. Unterhaus.- B. Bundestag.- C. Deputiertenkammer.- II. 'Nebenregierung' der Fraktionen.- A. Unterhaus - 'die üblichen Kanäle'.- B. Bundestag - der Ältestenrat.- C. Deputiertenkammer.- III. Hilfsorgane des Parlaments.- A. 'Bureaux und 'Committees of the whole House.- B. Ausschüsse.- 1. Einsetzung der Ausschüsse.- 2. Zusammensetzung der Ausschüsse.- 3. Bestimmung der Ausschussvorsitzenden.- 4. Ausschussantrag und -bericht.- 5. Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen.- 6. Teilnahme von Nichtmitgliedern an den Ausschusssitzungen.- C. Andere Hilfsorgane.- IV. Mitwirkung des Parlaments an der Besetzung Innerstaatlicher und Zwischenstaatlicher Gremien Ausserhalb des Parlaments.- 4. Teil: Geschäftsgang des Parlaments.- I. Bestimmung von Beginn und Ende der Plenarsitzungen.- II. Die Öffentlichkeit der Parlamentarischen Verhandlungen.- III. Festsetzung der Tagesordnung.- IV. Gesetzgebungstätigkeit.- 1. Die Initiierung von Gesetzentwürfen durch Abgeordnete.- 2. Gesetzgebungsverfahren.- V. Kontrolle und Kritik der Regierung.- A. Plenardebatten.- 1. Unterhaus.- 2. Bundestag.- 3. Deputiertenkammer.- B. Anfragen an die Regierung.- 1. Unterhaus.- 2. Bundestag.- 3. Deputiertenkammer.- C. Haushalts- und Finanzkontrolle.- 1. Unterhaus.- 2. Bundestag.- 3. Deputiertenkammer.- VI. Beratungsordnung.- A. Redeordnung.- B. Zeitliche Beschränkung der Debatte.- 1. Schluss der Debatte.- 2. Beschränkung der Beratungszeit.- 3. 'Kangoroo power' des Speaker.- VII. Disziplinarordnung.- VIII. Abstimmung.- A. Stimmenerfordernis.- B. Abstimmungsformen.- IX. Parlamentarische Hilfsdienste.- 5. Teil: Schutz der Parlamentsminderheiten durch die Gerichte.- I. Gerichtliche Überprüfung von Einzelmassnahmen des Parlaments.- 1. England.- 2. Deutschland.- 3. Italien.- II. Gerichtliche Überprüfung des Ordnungsgemässen Zustandekommens von Gesetzen.- 1. England.- 2. Deutschland.- 3. Italien.