Beschreibung
Die Arbeit handelt davon, welche Einschränkungen sich die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) gefallen lassen muss. Der Autor gibt eine Definition des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und vertritt die These, Kunstkommunikation sei für Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht geeignet.
Inhalt
Inhalt: «Esra»-Beschluss des BVerfG – Reale Realität und fiktionale Realität – Literatur- und romanspezifische Modulation – Dogmatisch-konstruktive Anreicherung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts – Dogmatisch-konstruktive Anreicherung der Kunstfreiheit – Art. 2 Abs. 1 GG – Art. 5 Abs. 3 GG.