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Historische Entwicklung des Islamkundeunterrichts in der Türkei von 1923 bis heute

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Erschienen am 21.06.2017
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783668467965
Sprache: Deutsch
Umfang: 7 S., 0.45 MB
Auflage: 1. Auflage 2017
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Format: PDF
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Theologie - Islamische Religionswissenschaft, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Zentrum für Islamische Theologie), Veranstaltung: Islamische Fachdidaktik, Sprache: Deutsch, Abstract: Der folgende Essay beschäftigt sich mit der Entwicklung des Islamkundeunterrichts in der Türkei von 1923 bis heute, sowie den Umständen dahinter. Nach der Gründung der Republik 1923 wurde ein Gesetzt zur Vereinheitlichung des Unterrichtswesens erlassen. Dadurch gestaltete man das Bildungswesen uniform und ordnete es dem Staat unter. Die Medresen, die im Osmanische Rech noch klassisch zur Religionsunterweisung dienlich waren, wurden dadurch mit den Schulen zusammengelegt und nicht mehr zu Bildungszwecken genutzt. Vielmehr wurde ihre Nutzung verboten. Der Gesetzeserlass veranlasste auch die Eröffnung von Ausbildungsstätten bzw. Universitäten zur Unterweisung in Religionslehre. So konnte man die Religionslehre in den Imam-Hatip-Schulen und den Theologischen Fakultäten genießen. Das Studium an der Theologischen Fakultät konnte man jedoch nicht direkt im Anschluss auf die Imam-Hatip-Schule antreten. Für die Zulassung wurde der Abschluss an einer Oberschule vorausgesetzt. Der Religionsunterricht wurde leidglich in den 5. Jahrgangsstufen der Grundschulen als Wahlfach angeboten, wobei man jedoch Kinder unter zwölf Jahren keinen Religionsunterricht erteilen durfte. Der Unterrichtsinhalt war ziemlich bedürftig, da man lediglich auf die Vermittlung von Korankenntnissen und die Rezitation von Suren setzte. Zudem hatte er örtlich keine einheitliche Form. Der Unterricht in den städtischen Schulen wich bis 1949 nämlich stark von den ländlichen Schulen ab. Zwischenzeitlich wurde der Religionsunterricht in Koranschulen verboten. Auch die Grundschulen in den Städten durften keinen Religionsunterricht mehr erteilen. Lediglich in den ländlichen Grundschulen wurde er fortgeführt, dies wöchentlich eine Stunde. Doch 1938 wurde auch das untersagt.

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