Beschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit Fragestellungen um Verbrechen und Strafe im Zeitraum 1865 bis 1933. Insbesondere am Beispiel der Todesstrafe werden die von Medizinern, vor allem von Psychiatern entwickelten, stellenweise äußerst modern anmutenden Zwecklehren erschlossen, den ehrgeizigen Ansätzen der modernen Schulen in der Strafrechtswissenschaft, insbesondere bei Enrico Ferri und Franz v. Liszt, gegenübergestellt und die interdisziplinären Verflechtungen ausgeleuchtet.
Autorenportrait
Die Autorin: Antonia Seitz, geboren 1972, studierte von 1992 bis 1997 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. 1998 legte sie in München ihr Erstes Juristisches Staatsexamen ab. Nach einem Jahr als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften und einem Aufenthalt an der Universität von Bologna (Italien) begann sie ihre Referendarszeit am Oberlandesgericht München, 2001 legte die Autorin ihr Zweites Juristisches Staatsexamen ab. Von 1993 bis 1998 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften. Im Zeitraum zwischen 1998 und 2002 ist ihre Dissertation entstanden.
Inhalt
: Geschichtliche Rahmenbedingungen 1865-1933 – Diskussion um die Todesstrafe – Zusammenfassung der Auseinandersetzung in der Strafrechtswissenschaft – Kriminologisch bedeutende Beiträge von italienischen und deutschen Medizinern –
Enrico Ferri und Franz v. Liszt – Bewertung und Einordnung der Zwecklehren in der Medizin/Psychiatrie – Frage der Ursachen des Verbrechens und der Möglichkeit seiner Bekämpfung – Schutz/Berücksichtigung der Individualinteressen – Sicherung der Gesellschaft – Abschreckungsgedanke – Die Frage der Todesstrafe.