Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 5. Februar 2007 machte die Bundesregierung mit der Vorstellung des Referentenentwurfs zur bevorstehenden Unternehmensteuerreform ernst. Peter Steinbrück war zusammen mit dem Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch Leiter einer im Jahr 2006 eingerichteten politischen Arbeitsgruppe, die das Ziel verfolgte, die Besteuerung bei deutschen Unternehmen maßgeblich zu verändern. Am 14. März 2007 wurde der Referentenentwurf zur Unternehmenssteuerreform 2008 mit eini-gen Änderungen vom Bundeskabinett verabschiedet. Der endgültige Gesetzes-beschluss im Bundestag datiert vom 25. Mai 2007. Der Bundesrat will noch vor der Sommerpause 2007 abschließend über die Reform beraten. Damit ist das lang geplante und sehnsüchtig erwartete Reformpaket auf den Weg gebracht, und tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft.
Mit der Unternehmenssteuerreform reagiert die Bundesregierung damit auf die jahrelang anhaltende Kritik, dass die Steuerbelastung von Unternehmen in Deutschland im weltweiten Vergleich deutlich zu hoch sei. Ein Ziel der Reform ist es deshalb, durch ein Absenken des nominalen Steuersatzes, den Standort Deutschland sowohl für die Unternehmen selbst, als auch für in- und ausländische Investoren attraktiver und im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger zu machen. Einerseits soll der Anreiz geschaffen werden, in Deutschland wieder mehr zu investieren, andererseits will man das Abwandern und die Gewinnverlagerung von Unternehmen ins steuerlich begünstigte Ausland verhindern. Gleichzeitig sollen durch verschärfende Regelungen die Ausnutzung steuerminimierender Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die gezielte Verschuldung am Kapitalmarkt um die Steuerbemessungsgrundlage zu verringern, und Steuerumgehungsmöglichkeiten abgeschafft werden. Funktionsverlagerungen ins Ausland sollen ebenfalls erschwert und unattraktiv gemacht werden. Ein weiteres Ziel der Unternehmenssteuerreform ist, die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen anzugleichen.
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