Die Versicherbarkeit von Geldstrafen, Geldbussen, Strafschadensersatz und Regres
Unter vergleichender Betrachtung der Rechtslage in den Vereinigten Staaten, Hamb
Werber, Manfred / Winter, Gerrit
Erschienen am
01.11.2014, Auflage: 1. Auflage
Beschreibung
Die Zahl der Verhängung von Geldbußen gegen Unternehmen aufgrund von Verstößen gegen die Gebote ordnungsgemäßer Unternehmensführung sowie die Höhe der jeweils festgesetzten Beträge sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Neben Korruptionsfällen drohen auch bei Kartellrechtsverstößen Geldbußen in spektakulärer Höhe. International begründen insbesondere Kartellverfahren und die strikter werdenden Korruptionsbekämpfungsgesetze, vor allem der US-amerikanische Foreign Corrupt Practises Act (FCPA) und der UK Bribery Act, ernsthafte Haftungsrisiken für Unternehmen und deren Leitungsorgane. Die straf und ordnungswidrigkeitenrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen ist eng verbunden mit der persönlichen Verantwortlichkeit der Mitglieder ihrer Leitungsorgane: Letztere können zum einen zusätzlich zur Sanktionierung des Unternehmens einer eigenen straf oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sanktion ausgesetzt sein. Zum anderen wirft die Verhängung einer Geldbuße gegen ein Unternehmen die Frage nach der internen Verantwortlichkeit und damit zugleich nach dem Bestehen möglicher Organhaftungsansprüche auf. Die Versicherbarkeit dieser Risiken bildet den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Der Autor untersucht die Grenzen der Versicherbarkeit von Geldstrafen, Geldbußen, Strafschadensersatz sowie von möglichen zivilrechtlichen Regressansprüchen im Rahmen der D&O-Versicherung. Außerdem liefert er eine praxisgerechte Aufarbeitung der Frage, inwiefern Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der Verhängung hoheitlicher Sanktionen rechtlich zulässig bzw. wirksam ist und inwieweit Versicherungsschutz auf diesem wirtschaftlich bedeutenden Risikofeld auch über die aktuelle Vertragspraxis hinausgehend möglich ist. Das Buch richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter von Versicherern, Versicherungsmakler und Versicherungsnehmer sowie deren anwaltliche Berater.
Autorenportrait
Dr. Peter Ruttmann ist Mitglied der Praxisgruppe Litigation & Regulatory am Münchener Standort der Kanzlei DLA Piper. Er berät und vertritt Mandanten bei Streitigkeiten in den Bereichen Handels-, Gesellschafts- und Versicherungsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht vor ordentlichen Gerichten und in Schiedsverfahren auf nationaler und internationaler Ebene. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Vertretung von Unternehmen in haftungs- und deckungsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere in D&O-, E&O- und Produkthaftpflichtversicherungsfällen. Darüber hinaus ist er auf die Vertretung von Mandanten in Post-M&A- und komplexen handelsrechtlichen Auseinandersetzungen spezialisiert. Peter Ruttmann studierte Rechtswissenschaften in München, Chicago und Hamburg (Dr. jur.). Vor seinem Wechsel zu DLA Piper im September 2011 war er für die Kanzlei Hogan Lovells in München und Washington DC tätig.