Beschreibung
Diese Arbeit soll den Forschungsstand hinsichtlich des Fiskals am Reichskammergericht weiterführen. Bei ihrer Erstellung wurden unter anderem Akten einzelner Reichskammergerichtsprozesse und auch die Darstellungen von Harpprecht über das Reichskammergericht ausgewertet. Ein besonderes Augenmerk legt die Arbeit auf das 16. Jahrhundert, da vor allem in dessen erster Hälfte das Amt des Fiskals grundlegende Veränderungen erfuhr. Der Fiskal wandelte sich von einer Person, die ausschließlich dem Kaiser unterstand und vor dem Reichskammergericht dessen Interessen zu vertreten und durchzusetzen hatte, zu einem, zwar in mancherlei Hinsicht privilegierten, aber doch fest in den Gerichtsbetrieb eingegliederten Angehörigen des Reichskammergerichts. Anhand einzelner RKG-Prozesse wird dargestellt, welch weites Aufgabenfeld der Fiskal zu bewältigen hatte. Ferner wird die prozessuale Stellung des Fiskals am Reichskammergericht beschrieben. Es wird der Frage nachgegangen, welche Vorrechte der Fiskal zeitweise genoss und wie man Eigenmächtigkeit und Fremdeinfluss auf den Fiskal zu unterbinden suchte.
Autorenportrait
Der Autor: Björn Alexander Rautenberg, geboren 1975 in Berlin; 1994-1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen und der Universität Würzburg; 1999 Erstes juristisches Staatsexamen; 2000-2002 Referendariat in Würzburg; 2002 Zweites juristisches Staatsexamen; 2005 Verleihung eines Masters of Business Administration (MBA) durch die University of Wales, Cardiff; 2007 Promotion an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg.
Inhalt
: Beschreibung der Stellung des Fiskals am Reichskammergericht: Begriff, normative Grundlagen, fiskalische Sachen, Besoldung, finanzielle Ausstattung, Anforderungsprofil – Soziale und politische Aspekte der Besetzung – Darstellung der Aufgaben des Fiskals im Einzelnen – Beschreibung der prozessualen Stellung des Fiskals: Darstellung von Prozessführung und Ermittlungen, Beschreibung von Prozessvorrechten des Fiskals und des Bemühens um Vorkehrungen gegen Eigenmächtigkeit und Fremdeinfluss.