Beschreibung
Anlass für die Schaffung der Sprachencharta war die Feststellung eines starken Rückgangs der Regional- oder Minderheitensprachen in Europa. Nachdem das Europäische Parlament gegen Ende der 1970er Jahre wiederholt die Schaffung einer Bill of Rights of the Regional or Minority Languages and Cultures gefordert hatte, erarbeitete schließlich der Europarat die Charta. Der Erhalt und die Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen hängen in erster Linie von ihrem regelmäßigen Gebrauch ab. Deshalb war das wichtigste Ziel, das der Europarat mit der Charta verfolgte, die Ermöglichung des Gebrauchs dieser Sprachen. Die Charta war das erste rechtliche Instrument, das die Unterzeichnerstaaten im Wege der Selbstverpflichtung dazu veranlasste, Maßnahmen zum Schutz dieser Sprachen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu ergreifen und die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Autorenportrait
Die Autorin: Meike Guskow, geboren 1977 im Ostseebad Kühlungsborn, studierte von 1997 bis 2002 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Es folgten das Referendariat im Landgerichtsbezirk Kiel in Schleswig-Holstein und das Zweite Staatsexamen. Seit 2007 ist sie als Syndikusanwalt für ein mittelständisches Unternehmen tätig. Die Promotion erfolgte 2008.