Beschreibung
Beendet ein Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag aufgrund von Umständen, die im Verhalten des Arbeitgebers begründet sind und eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wird eine arbeitgeberseitige Kündigung fingiert (sog.
). Der Arbeitnehmer kann folglich trotz Eigenkündigung eine Kündigungsschutzklage erheben.
Autorenportrait
Stephanie Amschler studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und war am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht tätig.
Inhalt
Inhalt: Historische Entwicklung der constructive dismissal – Gegenwärtige Stellung der
– Voraussetzungen für die Einordnung als
– Rechtsschutz bei
– Vergleich der
mit Regelungen des deutschen Arbeitsrechts.