Beschreibung
Kleinstaaten sind in vielerlei Hinsicht besondere Akteure auf der Bühne der internationalen Politik: Sie zählen wenig Einwohner und verfügen kaum über ökonomische oder militärische Macht. Durch die politischen Umwälzungen ab 1989 stieg der Anteil der europäischen Kleinstaaten bis zum Jahr 1993 erheblich an. Gerade Liechtenstein bietet hier einen sehr interessanten Forschungsschwerpunkt, da es zum einen zu den winzigsten Staaten Europas zählt und zum anderen durch seine bilateralen Verträge zur Schweiz in einer Sonderrolle in den internationalen Beziehungen auftritt.Das vorliegende Buch unternimmt den Versuch, aus liechtensteinischer Perspektive die außenpolitischen Rollenverständnisse des Fürstentums gegenüber anderen Staaten und Regionen sowie in den internationalen Organisationen zu beleuchten. Das Hauptaugenmerk liegt hier auf der Außenpolitik der letzten 30 Jahre, da auch das Fürstentum sich in diesem Zeitraum neuen außenpolitischen Rahmenbedingungen und Herausforderungen ausgesetzt sah.Zunächst werden die verschiedenen Ansätze und Definitionsversuche von Kleinstaatlichkeit aufgezeigt, um zu klären, ob diese sich auf das Fürstentum anwenden lassen. Es wird weiterhin eine Erwartungshypothese für das Fürstentum Liechtenstein formuliert. Die Neutralität Liechtensteins wird im Weiteren einen wesentlichen Bezugspunkt einnehmen, ebenso die Formulierung der aktuellen außenpolitischen Ziele und Prioritäten der liechtensteinischen Außenpolitik. Es werden anhand der realpolitischen Ebene Rollenverständnisse und Strategien analysiert. Schlussendlich soll kurz auf die Globalisierung und die daraus resultierenden Herausforderungen und Chancen für den Mikrostaat Liechtenstein eingegangen werden, um dann im Schlussfazit die eingangs erarbeiteten Erwartungshypothesen noch einmal aufzugreifen und Fragen zu beantworten.
Leseprobe
Textprobe:Kapitel 3. Liechtensteins traditionelle und aktuelle Außenpolitik:3.1. Liechtensteins internationale Beziehungen im Wandel der Geschichte:Zur Kompensation einer kaum vorhandenen politischen und nicht vorhandenen militärischen Macht hat das Fürstentum Liechtenstein in den vergangenen 200 Jahren zur Erhaltung seiner Eigenständigkeit immer die Mitgliedschaft in Rechtsgemeinschaften gesucht. Europäische Integration und internationale Kooperation als Konstanten der liechtensteinischen Aussenpolitik zielten immer darauf ab, die völkerrechtliche anerkannte Souveränität des Landes auch zukünftig abzusichern.Dies zeigte sich auch darin, das Liechtenstein nach der Erlangung der vollen Souveränität in Jahr 1806, zuerst 1813 in den Rheinbund und kurz danach im Jahr 1815 in den Deutschen Bund eintrat. Im Deutschen Bund erfüllte das Fürstentum seine Plichten, zu denen unter anderem auch die Bereitstellung militärischer Kräfte und Vertragsabschlüsse gehörten, bis zu dessen Auflösung im Jahre 1866.Dem Ziel der Anerkennung der Souveränität dienten des Weiteren Verträge, Abkommen und Bündnisse mit der Schweiz, Preußen und den Niederlanden. Zusammenfassend für diese Zeit befand sich die liechtensteinische Außenpolitik bis zum Ende des Deutschen Bundes in einer mehr multilateral geprägten Ausrichtung, die gekennzeichnet durch einen imponierenden Einsatz für die Selbstbehauptung des liechtensteinischen Staates gegenüber dem Kreis der anderen europäischen Großstaaten und der Gefahr der Fremdbestimmung war (vgl. Geiger 1977 : 69 ff.).In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde diese multilaterale Ära durch eine vorwiegende bilaterale charakterisierbare Ära abgelöst. Geprägt durch diese internationalen Erfahrungen lehnte sich das Fürstentum, auch durch den Abschluss eines Zoll- und Steuervertrages im Jahr 1852 mit Österreich, zusehends an die Donaumonarchie an. Diese Anlehnung weitete sich allmählich auch auf andere Gebiete aus und führte zunehmend zu einer politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeit, die so weite Ausmaße annahm, dass von einer selbständigen Aussenpolitik Liechtensteins nicht mehr die Rede sein konnte. Nach dem Ersten Weltkrieg und dessen katastrophalen Auswirkungen konnte das Fürstentum Liechtensteins es als Erfolg verbuchen, bei den Friedensverhandlungen und im Friedensvertrag von Saint-Germain, von den führenden Mächten trotzt der engen Bindungen zur ehemaligen Donaumonarchie als souveräner Staat anerkannt zu werden.Die Erfahrungen und Auswirkungen des Ersten Weltkrieges führten in der außenpolitischen Bindung weg von Österreich, hin zu einer engeren Bindung an die Schweiz.Einen herben außenpolitischen Rückschlag erlitt das Fürstentum am 17. Dezember 1920 als dessen Beitrittsgesuch zum Völkerbund abgelehnt wurde. Liechtenstein bekam zwar seine Staatssouveränität anerkannt, aber das Fehlen einer Armee und die Ausübung gewisser Aspekte der Souveränität an andere Staaten übertragen zu haben wurde bemängelt. So wäre nach Ansicht der Kommission Liechtenstein nicht in der Lage, den internationalen Verpflichtungen eines Völkerbund-Mitgliedes nachzukommen (vgl. Jansen 1991: 18 ff.).Durch diesen Rückschlag geprägt, intensivierte das Fürstentum auf bilateraler Ebene vorrangig das Verhältnis zur Schweiz. Dieses gipfelte am 29. März 1923 in dem Abschluss eines Zollanschlussvertrages mit der Schweiz, welcher über die Jahre zu einem ansehnlichen Vertragswerk heranwuchs. (im Kapitel bilaterale Beziehungen zur Schweiz wird darauf noch näher Bezug genommen) Durch eine geschickte situationsgebundene Aussenpolitik und die Anlehnung an die Schweiz gelang es dem Fürstentum, die Zeit des Zweiten Weltkrieges unbeschadet zu überstehen und an einem ungeahnten Wirtschaftsaufschwung zu partizipieren (vgl. Gstöhl 1988: 19).Ist die Zeit seit der Erlangung der Souveränität eher durch eine außenpolitisch multilaterale Strategie geprägt, so wurde diese zu Zeiten der Annäherung an die Donaumonarchie durch eine bilaterale Außenpolitik abgelöst um dann in der Umorientierung zur Schweiz den Bilateralismus auszubauen. Parallel zu seiner wirtschaftlichen Entwicklung kehrte das Fürstentum Liechtenstein Mitte des 20. Jahrhunderts auf der politischen Ebene allmählich wieder zum Multilateralismus zurück.3.2. Liechtensteins außenpolitischer Aufbruch:Im Jahr 1950 tat das Fürstentum Liechtenstein auf multilateraler Ebene einen wichtigen Schritt nach vorn mit dem Beitritt zum Statut des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag. Mit diesem Beitritt ergab sich die Gelegenheit der globalen Anerkennung der liechtensteinischen Souveränität durch den Sicherheitsrat und die UNO-Generalversammlung, da die Statuten des IGH eindeutige souveränitätsrechtliche Bedingungen enthielten (vgl. Gstöhl 1988: 20).Liechtensteins angeschlagene Souveränität, bedingt durch den gescheiterten Völkerbundbeitritt, fand neuen Aufwind. Auch die liechtensteinische Regierung bezeichnete den Betritt zum IGH als wesentlichen Schritt in Richtung einer weiteren Verankerung der liechtensteinischen Souveränität und Prinz Nikolaus von Liechtenstein sprach sogar vom vielleicht wichtigsten Zeugnis liechtensteinischer Souveränität im zwanzigsten Jahrhundert. (vgl. Jansen 1991 : 8) Es folgten in den nächsten Jahren und Jahrzehnten der Betritt zum Weltpostverein (1962), zur internationalen Fernmeldeunion (1963), zur Weltorganisation für geistiges Eigentum (1972) und zur Internationalen Atomenergie-Agentur (1986). Auf europäischer Ebene nimmt Liechtenstein an der Europäischen Freihandelszone (EFTA) teil und war mit der EG durch zwei Zusatzabkommen zwischen dem Fürstentum, der Schweiz und der EWG bzw. der EGKS verbunden.Das Fürstentum Liechtenstein unterzeichnete auch 1975 die Schlussakte der KSZE, nachdem es mit 35 anderen Staaten in zweijähriger Arbeit diese konzipiert hatte. Dieser entscheidende Schritt in Richtung Europapolitik war charakterisiert durch Liechtensteins aktive Mitarbeit besonders innerhalb der Gruppe der neutralen und nichtgebundenen Staaten (N+N-Staaten). So kam es, das Liechtenstein sogar den Vorsitz in der Schlusssitzung der KSZE in Helsinki inne hatte. Diese intensive Bemühung währen des Entstehungsprozesses der KSZE-Schlussakte war von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Ebnete es Liechtenstein 1978 den Weg zur Aufnahme als Vollmitglied in den Europarat (ER) der bisherige Meilenstein in der liechtensteinischen Aussenpolitik (vgl. Gstöhl 1988: 21).In den darauffolgenden Jahren war die Außenpolitik des Fürstentums Liechtenstein durch eine zunehmende Selbständigkeit, auch unabhängig von der Schweiz, geprägt. Liechtenstein wurde am 18. September 1990 als 160. Staat in die UNO aufgenommen. Dies stellte damit den vorläufigen Höhepunkt in den Bemühungen die Souveränität des Fürstentums zu sichern dar (vgl. Jansen 1991: 9).Drei weitere wichtige Ereignisse in den liechtensteinischen internationalen Beziehungen waren die selbständige Mitgliedschaft in der Europäischen Freihandelszone (EFTA) im Jahr 1991, des weiteren dem am 13. Dezember 1992 vom liechtensteinischen Stimmvolk bejahten Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und 1995 die Aufnahme in die Welthandelsorganisation (WTO).
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