Beschreibung
Darf man einen Menschen foltern, um einen anderen dadurch zu retten? Das absolute Folterverbot gilt als unverzichtbar für den Schutz der Menschenwürde. Dennoch sind Notsituationen denkbar, in denen Folter als letztes Mittel moralisch erlaubt sein kann. Zum Beispiel dann, wenn eine Entführerin ihr Opfer an einem geheimen Ort gefangen hält und sich weigert, dessen Aufenthaltsort preiszugeben, mit der Absicht, das Opfer in seinem Versteck sterben zu lassen. Ist die ermittelnde Polizeibeamtin nun moralisch berechtigt, die Entführerin mit Folter zu einer Aussage zu zwingen? Darf sie die Würde der Entführerin verletzen, um das Leben des Opfers zu retten? Wird nicht auch die Würde des Opfers verletzt? Und gibt es bei einer Würde-gegen-Würde-Konstellation andere Aspekte, die in eine Güterabwägung einfließen müssen?
Autorenportrait
Meike Neuhaus ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Philosophie und Politikwissenschaft an der Technischen Universität Dortmund. Sie lehrt und forscht zu verschiedenen Themen der Angewandten Ethik sowie der Philosophiedidaktik.