Beschreibung
Mit den gewohnten Checklisten und Pass uff-Abbildungen zu jeder Anlage der Einkommensteuererklärung 2024 Praxisnahe Darstellung der Sachverhalte und Gestaltungen an den Zeilen der Formulare erläutert Aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetzesänderungen bis einschließlich November 2024 Hunderte von Beispielen und Abbildungen erleichtern das Verständnis in gewohnter Weise Die gesetzlichen Änderungen für 2024 anspruchsvoll. Insbesondere in Zeiten, in denen das Gesetz nicht gelesen und die Hauptaufgabe in der Abarbeitung elektronischer Vorgaben gesehen wird. Die elektronischen Hilfen sollten jedoch nicht den Blick auf das eigentliche Tätigkeitsfeld - die Beratung und den Ansatz zutreffender Steuerminderungen - trüben. Die sehr feinstreifigen Einzelfallregelungen des deutschen Einkommensteuerrechts sind dabei oft mehr als anspruchsvoll. Neue Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechungen sind auch im Jahr 2024 in gewohntem Umfang ergangen. Herausfordernd bleibt es, in der Menge der Entscheidungen und Anweisungen die für den Einzelfall wichtigen und richtigen Lichtblicke zu entdecken. Beachtet werden sollten insbesondere die Änderungen zum Steuertarif, zum Altersentlastungsbetrag, zu den Kinderfreibeträgen, Rentenfreibeträgen, die elektronische Übermittlung der Beiträge an Versorgungswerke, der geänderte Verlustabzug, das Schonvermögen des § 33a EStG und die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen, die neue Ländergruppeneinteilung für 2024 und der Behinderten- und Pflegepauschbetrag für Kinder auch ohne Pflegegrad. Aber auch die Buchführungsgrenzen ab 28.02.2024, die degressive Afa des § 7 Abs. 2 EStG für nach dem 31.03.2024 angeschaffte Wirtschaftsgüter sind zu beachten. Können Steuerberatungskosten abzugsfähige Veräußerungskosten sein? Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer können verblüffen. Die Änderungen zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau sind zu beachten. Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte des § 23 Abs. 3 S. 5 EStG ist ab 2024 auf 1.000 angehoben worden. Aber nicht zuletzt wird uns auch die Vorabpauschale 2023, die im Jahr 2024 wieder zu berücksichtigen ist, Freude bereiten. Diese Kompaktausgabe zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2024 soll helfen, auch weiterhin den Überblick über die weitergeleiteten Daten zu behalten. Pass uff und die gewohnten Checklisten stellen den gewohnten Überblick der wichtigsten Punkte zu jeder Anlage dar.