Beschreibung
Die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" des 15. Deutschen Bundestages hat in ihrem Zwischenbericht vom 1. Juni 2005 einstimmig empfohlen, den Artikel 20 des Grundgesetzes zu ergänzen mit der Formulierung "Der Staat schützt und fördert die Kultur". Alle Parteien des Bundestages unterstützten und unterstützen diese Forderung. Gleichwohl bleibt das Vorhaben in seiner juristischen und politischen Bedeutung immer noch umstritten und in seiner möglichen praktischen Relevanz noch auszufüllen. Werden z. B. damit Kultur und kulturelle Bildung zum Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge erklärt? Und wenn ja, was bedeutete das? Was wird für Künstler, Kulturschaffende und ihre Einrichtungen besser, wenn Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wird? Reicht die vorgeschlagene Formulierung oder ist sie nur ein "zahnloser Tiger"? Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel und Deutscher Kulturrat haben mit einer Tagung im Mai 2006 die bislang eher unter Spezialisten geführte Diskussion für einen weiteren Kreis der Kulturschaffenden und ihrer Verbände sowie der kulturpolitisch Verantwortlichen und Interessierten aus Bund, Ländern und Kommunen geöffnet. Der vorliegende Band macht die Beiträge dieser Tagung allen Interessierten zugänglich.