Etwa 1,3 Millionen Menschen haben in der DDR einen Anspruch auf eine Zusatz- oder Sonderrente erworben. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik wurde auch das DDR-Rentenrecht in bundesdeutsches Recht überführt. Die Folge: Die zusätzlichen Ansprüche wurden nach einer kurzen Übergangsfrist gekürzt oder gestrichen. Von den sogenannten Überführungslücken waren 27 Berufsgruppen - Bergleute, Ingenieure, Ärzte, Lehrer, Eisenbahner, Balletttänzerinnen - betroffen. 1998 begann am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Mammutprozess. Es folgten Klagen bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Zehn Berufsgruppen erzielten Erfolge.Bei weiteren 17 Gruppen steht eine Lösung bis heute aus. 30 Jahre kämpfen die Betroffenen inzwischen um Gerechtigkeit. Die Verweigerung von Zusatz- und Sonderrenten bedeutet nicht nur eine Geringschätzung der Lebensleistung von Ostdeutschen, sondern führt auch zu Altersarmut. Daraus resultieren Frust und Verbitterung auf »die Politik«.Johanna Weinhold erzählt die Biografien von Betroffenen, erklärt Hintergründe der Rententhematik, und sie lässt Expertinnen und Experten zu Wort kommen. Nicht zuletzt erklärt sie, warum Ungerechtigkeitsempfindungen sich auch auf jüngere Generationen auswirken.