Am 26. Juni 1981 wurde in Leipzig durch »Nahschuss in das Hinterhaupt« das letzte Todesurteil der DDR-Geschichte vollstreckt. Zwei Wochen zuvor hatte das Oberste Gericht der DDR das Urteil gefällt: Dr. Werner Teske, Jahrgang 1942, Hauptmann der Hauptverwaltung A im Ministerium für Staatssicherheit, wurde »vorbereiteter und vollendeter Spionage im besonders schweren Fall in Tateinheit mit vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall« für schuldig befunden. Erich Honecker machte von seinem Gnadenrecht keinen Gebrauch, er schaffte die Todesstrafe erst 1987 ab. Seit Gründung der DDR 1949 waren mindestens 164 Personen zum Tode verurteilt worden, etwa 52 davon wegen »politischer Delikte«.Der Fall wirft bis heute Fragen auf: Wollte Staatssicherheitsminister Mielke nach der Flucht des HV A-Offiziers Werner Stiller 1979 an Teske ein Exempel statuieren? Doch warum wurde die Hinrichtung nicht unter seinen Kollegen publik gemacht?Gunter Lange zeichnet den Lebensweg Teskes von seiner Kindheit in Berlin über das Studium der Wirtschaftswissenschaften und seine Tätigkeit als Führungsoffizier für Westspione im HV A-Sektor Wissenschaft und Technik sowie den Prozess gegen ihn nach. Offenbar war Teske zunehmend unzufrieden und unterschlug Geld. Aber wollte er wirklich »überlaufen«?