Beschreibung
Beteiligungen der öffentlichen Hand nehmen eine Zwitterstellung ein: sowohl die Vorgaben aus dem öffentlichen als auch dem privaten Recht sind zu beachten. Deswegen sind sie für Rechtsverstöße besonders anfällig.
Autorenportrait
Autoreninfo: Regierungsdirektorin Dr. Simone Hartmann, Referentin im BMVg, Bonn WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, Geschäftsführer der Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München