Beschreibung
Das Stimmrecht ist eines der zentralen Gesellschafterrechte und ermöglicht die Mitwirkung eines stimmberechtigten Gesellschafters an der Entscheidungsfindung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zweck des Stimmverbotes ist es, dem Gesellschafter zu untersagen, sein Stimmrecht auszuüben, wenn ein Interessenskonflikt das Abstimmungsverhalten eines Gesellschafters beeinflussen könnte. Von Gesetzes wegen werden bestimmte Situationen definiert, in welchen typischerweise mit einem solchen Interessenskonflikt zu rechnen ist. Welcher Personenkreis vom Stimmverbot umfasst ist, ist von Gesetzes wegen jedoch nicht derart klar umrissen. Nimmt der Gesellschafter an der Abstimmung teil, obwohl seine Stimmabgabe vom Stimmverbot umfasst ist, ist dessen Stimmabgabe nichtig. Wird der Gesellschafter aufgrund des Vorliegens eines vermeintlichen Befangenheitsgrundes von der Abstimmung ausgeschlossen, so wird Anfechtbarkeit des Beschlusses angenommen. Angesichts dieser nicht ganz unbedeutenden Rechtsfolgen ist die Beurteilung der personellen Reichweite des Stimmverbotes daher von wesentlicher praktischer Bedeutung und soll in der Folge näher beschrieben werden.
Autorenportrait
MMag. Dr. Sabine Picout, LL.M. MBL absolvierte das Diplom- und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften sowie das Diplomstudium Übersetzen und Dolmetschen an der Universität Innsbruck. Zudem legte sie einen Postgraduate-Masterlehrgang Europarecht an der Universität Passau sowie einen Masterlehrgang Business and Contract Law an der Universität Innsbruck ab. Derzeit ist MMag. Dr. Sabine Picout als selbständige Rechtsanwältin und Gerichtsdolmetscherin für die englische und französische Sprache in Innsbruck tätig.