Beschreibung
Das Land Brandenburg hat das Straßenbaubeitragsrecht zum 1.1.2019 abgeschafft. An dessen Stelle ist das Mehrbelastungsausgleichsgesetz sowie die Straßenbau-Mehrbelastungsausgleichsverordnung getreten. Die Kommunen holen sich das Geld jetzt nicht mehr von den Bürgern, sondern müssen sich an das Land wenden.Die Darstellung ist somit für alle Gemeinden im Land Brandenburg von Bedeutung. Auf der Ebene der Landesverwaltung ist vornehmlich das Landesamt für Bauen und Straßenverkehr des Landes Brandenburg mit dem Mehrelastungsausgleich befasst. Das Landesamt entscheidet über die entsprechenden Anträge der Kommunen. Derzeit ist es so, dass der mir Belastungsausgleich im wesentlichen jährlich erfolgt, sodass sich mit jedem Jahr die Fragen zum mir Belastungsausgleich neu stellen. Neben den Gemeinden wäre eine Publikation auch für die untere Kommunalaufsicht im Land Brandenburg, die bei den Landkreisen angesiedelt ist, von Bedeutung. Die Kommunen treffen nach dem Regelungen zum Mehrbelastungsausgleich auch bestimmte haushaltsrechtliche Pflichten, die durch die Kommunalaufsicht überwacht werden. Dr. Ulrich Becker ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht ein Kenner der neuen Regelungen zum Mehrbelastungsausgleich.