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COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz und weitere Corona-Regelungen für Krankenhäuser

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Erschienen am 03.03.2021
CHF 26,90
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783829316583
Sprache: Deutsch
Umfang: 232 S., 3.90 MB
Auflage: 2. Auflage 2021
E-Book
Format: PDF
DRM: Digitales Wasserzeichen

Beschreibung

Das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen das sind die Ziele des "COVID19-Krankenhausentlastungsgesetzes". Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz war jedoch nur der Start von intensiven und dauerhaften Bemühungen des Gesetzgebers zur Kompensation von coronabedingten Belas-tungen sowie zur Entwicklung und Etablierung von Bewältigungsmaßnahmen. Eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen ist dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz im Verlauf der Pandemie nachgefolgt.Für den Krankenhausbereich sind hier bislang insbesondere das Zweite und das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz, das Krankenhauszukunftsgesetz und verschiedene coronabezogene Verordnungen sowie coronabezogene Vereinbarungen der Vertragsparteien auf Bundesebene zu nennen. Zum Jahresbeginn 2021 kann mit Blick auf den weiteren Pandemieverlauf diese Auflistung noch nicht mit Gewissheit abgeschlossen werden. Als ausgeprägter Lichtblick am Horizont für den weiteren Jahresverlauf 2021 und auch für die Folgejahre ist die seit dem Jahresende 2020 zur Verfügung stehende Möglichkeit zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zu nennen. Zeitgleich sorgen jedoch Virusmutationen für ein dynamischeres Infektionsgeschehen und damit weiterhin sehr hohe Herausforderungen für die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten, zuvorderst die Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegerinnen und Pfleger, sowie für die gesundheitspolitischen Akteure.Für diese außerordentlichen Herausforderungen gibt die 2. Auflage wertvolle Hilfestellungen.

Autorenportrait

Der Autor Ferdinand Rau ist Ministerialrat im Bundesministerium für Gesundheit und täglich mit den Problemen, die sich für das Gesundheitsministerium wegen der immer noch währenden Pandemie ergeben, befasst.

Inhalt

1. Corona-Gesetze März 2020 2. Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes für den Krankenhausbereich 3. Weitere Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes 4. Weitere Regelungen der Corona-Gesetze März 2020 5. Corona-Regelungen für Krankenhäuser in Folgegesetzen und Verordnungen 6. Coronabedingte Ausnahmen der Selbstverwaltung7. AusblickAnhang1. COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz 2. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite 3. Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite 4. Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite 5. Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz KHZG) 6. Anordnungen gemäß § 5 des Infektionsschutzgesetzes nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag 7. Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2(COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung AusglZAV) 8. Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigungder Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes 9. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes 9a. Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes 10. Erste Verordnung zur Änderung der Pflegeuntergrenzen-Verordnung 11. Verordnung zur Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie 12. Verordnung zur Aufrechterhaltung und Sicherung intensivmedizinischer Krankenhauskapazitäten (DIVI IntensivRegister-Verordnung) 13. Vereinbarung nach § 21 Abs. 7 KHG zum Verfahren des Nachweises für Ausgleichszahlungen nach § 21 Abs. 1 KHG (Ausgleichszahlungsvereinbarung)

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