Beschreibung
Die Verbindlichkeit des Rechts läßt sich nicht mehr daraus herleiten, daß Recht als Bestandteil eines einheitlichen Normkomplexes von Moral und Ethik her verstanden und angewendet wird. Im Staat der Glaubens- und Gewissensfreiheit kann das Recht Instrument der Konfliktlösung zwischen Bürgern höchst unterschiedlicher Weltanschauungen sein, weil es gegenüber Moral und Ethik "autonom" ist. Das Recht kann nur dann der Friedensstiftung dienen, wenn es die Freiheit der Bürger verwirklicht - wenn Bürger miteinander unter der Geltung eines Rechts leben können, obwohl sie unterschiedlichen, ja einander widersprechenden Weltauffassungen verpflichtet sind. Hans-Martin Pawlowski zeigt, daß die "Wertabwägung" als methodische Anweisung die friedensstiftende Funktion des Rechts gefährdet. Die moralisch-ethische Parteinahme setzt das Recht zum Instrument im Bürgerkrieg herab; der "technische" Umgang mit Recht sichert die Freiheit der Bürger. Hans-Martin Pawlowski arbeitet daher an der Methodenlehre für Juristen, die einen Katalog "technischer" Handlungsanweisungen an Juristen entfaltet, der seinen Sinn aus der Freiheitsgewähr des Rechts im pluralistischen Staat gewinnt.