Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Arbeit bildet die bisher noch kaum behandelte Frage, ob und inwieweit private Rechte an kulturunfähigem Land bestehen bzw. nachgewiesen werden können, wobei die Rechtslage im Kanton Wallis besondere Berücksichtigung findet. Die Dissertation betritt damit das heikle Grenzgebiet zwischen (Bundes-)Privatrecht und (kantonalem) öffentlichem Recht und beschäftigt sich
auch mit praktisch bedeutsamen rechtshistorischen Aspekten. Der Frage nach den Rechtsverhältnissen an landwirtschaftlich nicht nutzbarem Boden kommt in der heutigen Zeit eine ungleich grössere Bedeutung zu als früher. Der Grund dafür liegt im wirtschaftlichen Stellenwert von Gebirgsregionen für den Tourismus sowie für die Wasser- und Energieversorgung. Zu denken ist vorab an Berghütten, Seilbahnen, Skilifte, Stations- und Restaurantgebäude, Gebirgslandeplätze, Gletschergrotten, Militärschiessplätze, Stauseen, Wasserfassungen, Windparks sowie Leitungen für Elektrizität, Gas und Öl. So haben denn in den letzten Jahrzehnten auch die gerichtlichen Auseinandersetzungen um kulturunfähigen Boden - insbesondere um das Eigentum daran - zugenommen. Wegen der steigenden wirtschaftlichen
Bedeutung von Gebirgsregionen und der in diesem Gebiet meist noch bevorstehenden Einführung des eidgenössischen Grundbuchs wird in Zukunft vermehrt mit diesbezüglichen Streitigkeiten zu rechnen sein.