Beschreibung
Das Rechtsinstitut der Konventionalstrafe erlaubt den Parteien, von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Sanktionen zu vereinbaren. Der Strafgläubiger erhält so die Möglichkeit, die Erzwingung seiner Rechte in einem gewissen Umfang selbst in die Hand zu nehmen. Als Institut des allgemeinen Schuldrechts findet die Konventionalstrafe grundsätzlich auf sämtliche Rechtsverhältnisse Anwendung. Die Praxis zeigt denn auch, dass gerade das Arbeitsvertragsrecht - vorab im Bereich des Konkurrenzverbotes - einen Hauptanwendungsbereich der Vertragsstrafe darstellt. Oft ist jedoch unklar, inwieweit die Normen des Arbeitsvertragsrechts eine Strafabrede zulassen. Durch eine systematische Gegenüberstellung von Konventionalstrafe und arbeitsrechtlichen Vorschriften steckt die vorliegende Arbeit den Anwendungsbereich arbeitsvertraglicher Konventionalstrafen ab.